Nomen est Omen

Nach Art. 37c1.3 der Zivilstandsverordnung kann die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte Vornamen zurückweisen, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.

Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix wurden daher als Vornamen abgelehnt. Das scheint auch Sinn zu machen. Oder scheint es nur so? Klar, Namen wie Puhbert sind einfach zu verlockend um nicht zum Ärgern verwendet zu werden, doch genauso scheinen schlechtere Noten mit dem Namen Kevin oder Mandy vorprogrammiert zu sein, welche Lehrer nachgewiesenermassen mit Inkompetenz assoziieren. Wieso werden dann nicht auch diese im Interesse des Kindswohls abgelehnt? Zumindest so lange, bis sich die Situation geändert hat und die Ressentiments der Lehrer gelegt haben?

Eine genauere Analyse der Studie von Astrid Kaiser und Julia Kube, welche belegen soll, dass Kevin kein Name, sondern eine Diagnose ist, zeigt aber ein anderes Bild. Die Namen werden zwar vielleicht schon mit Inkompetenz assoziert, einen messbaren Effekt hat das aber offenbar doch nicht. Nomen non est Omen.

Wenn nun aber der Name Kevin doch keinen nachweislich nachteiligen Effekt auf das Kind hat, was der Zivilstandsverordnung eine wissenschaftlich fundierte Legitimierung gäbe die Namen der Kinder abzusegnen, müssen wir dann nicht auch dem Artike 37C1.3 in Frage stellen? Oder zumindest verlangen, dass man ihn nur dann gelten lässt, wenn wissenschaftlich saubere Evidenzen für dessen Wirkung vorliegen? Im Moment argumentiert man mit dem gesunden Menschenverstand.
Aber wir wissen nur zu gut, dass man dem nicht immer trauen kann…

Und sollten keine systematische Diskriminierung von Menschen mit Namen wie Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix aus zu machen sein, ist es dann gerechtfertigt ihren Eltern vorzuschreiben, wie sie ihre Kinder nicht nennen dürfen?

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