Der TV-Film «Terror – Ihr Urteil»

Das Urteil

84% der Zuschauer hätten den Kampfpiloten freigesprochen, der ein Passagierflugzeug mit 164 Passagieren abschoss, um 70’000 Menschen in einem Fussballstadion zu retten.

Es ist das klassische Trolley-Problem1:

trolleyproblem

zumindest fast:

Hier sind nämlich noch etwas zu berücksichtigen:

  • Weder die Beweggründe, noch der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung waren besonders verwerflich.

Wodurch eine Mordanklage eigentlich etwas fehl am Platz ist. Über Todschlag könnte man aber reden.

Doch genau das ist ja das Dilemma bei Trolley-Problem ist: dass man mit beiden Varianten gegen das Gesetz verstösst. Denn sowohl eine Handlung, die zum Tod einer Person führt, wie auch das Unterlassen einer Handlung, die einen Menschen retten würde, stehen unter Straffe.
Und so lange es keine verbindliche Richtlinie gibt, die das regeln würde, kommt man aus dem Dilemma nicht raus.

In unserem Szenario gibt es aber diese Richtlinie, wodurch es noch einige weitere Punkte zu beachten gilt:

  • In der Verfassung steht ausdrücklich geschrieben, dass in einem solchen Fall nicht geschossen werden darf, weil man Leben nicht gegeneinander aufwiegen darf.
  • Der Pilot weiss um den obigen Punkt, hat sich intensiv mit ihm auseinander gesetzt und hält die Entscheidung für falsch.
  • Der Pilot ist ein Soldat und handelte gegen den ausdrücklichen Befehl seiner Vorgesetzten, die sich an die Verfassung halten.

Wie gesagt, all das berücksichtigend, sprachen ihn 84% der Zuschauer von der Mordanklage frei.

Ich frage mich – und darauf will ich eigentlich hinaus -, wie sich das Verhältnis verändert hätte, wenn man ein paar Details verändert hätte. Wobei wir weiterhin voraussetzen, dass der Pilot auch weiterhin für den Tod aller ums Leben gekommener verantwortlich gemacht worden wäre, selbst wenn es nicht wirklich Sinn macht.

Wie viele hätten den Piloten von der Anklage freigesprochen, wenn sie Situation wie folgt ausgesehen hätte:

Ein von (islamistischen / christlichen / veganen / einfach nur verrückten) Terroristen entführtes Flugzeug voller (normaler Leute / Schweizer / schwangerer Frauen / Wirtschaftleute / Politiker / Kleriker / Ärzte / Lehrer / Journalisten / Juristen / Wissenschaftler / Flüchtlinge / Häftlinge) fliegt auf ein Stadion in (der Schweiz / Deutschland / Indien, Syrien) voller (normaler Leute / Schweizer / schwangerer Frauen / Wirtschaftleute / Politiker / Kleriker / Ärzte / Lehrer / Journalisten / Juristen / Wissenschaftler / Flüchtlinge / Häftlinge) zu. In der Maschine sitzen 164 todgeweihte Menschen, im Stadion (7’000’000 / 700’000 / 70’000 / 7’000 / 700 / 70 / 7). Die einzige Möglichkeit die Leute im Stadion zu retten, ist das Flugzeug abzuschiessen. Die Verfassung schreibt für diesen Fall (den Nichtabschuss / den Abschuss) vor, die Vorgesetzten geben dem Befehl zum (Nichtabschuss / Abschuss) und der Pilot, der ein (Soldat / ehemaliger Soldat / Zivilist) ist, schiesst. Noch zu erwähnen ist, dass die Familie des Piloten (ganz weit weg / im Flugzeug / im Stadion) ist.

Das sind 4 x 13 x 4 x 13 x 7 x 2 x 2 x 3 x 3 = 681’408 Varianten und wenn es ums Prinzip geht, müsste das Ergebnis eigentlich immer das gleiche sein. Es müsste das gleiche sein, weil die 164 Menschen im Flugzeug in diesem Szenario auf jeden Fall sterben würden. Dadurch ist es auch nicht mehr so wichtig, wie viele Leute im Stadion sind. Zum Tragen käme die Zahl nur, wenn die Leute im Flugzeug im Fall eines Absturzes ins Stadion irgendwie garantiert überleben würden. Dann würde man nämlich Menschenleben gegeneinander aufwiegen, was man laut der Verfassung im Film eben nicht darf.

84% sprachen den Piloten frei. Das heisst, für die Mehrheit sind die Konsequenzen wichtiger als die Gesetze.
In der Gesprächsrunde schien das vor allem bei den Konservativen (Hurter, Müller) der Fall gewesen zu sein, während die Liberalen (Galladé, Lang) sich lieber nach dem Gesetz richten wollten.

Wenn die Passagiere den Terroranschlag irgendwie garantiert überlebt hätten und man Menschenleben gegeneinander abwiegen müsste, hätte das die Position der Liberalen wohl nicht geändert. Vor die Wahl gestellt, hätten sie sich der Entscheidung zwischen Menschenleben abzuwägen entzogen und sich an den geltenden Regeln orientiert.
Für die Konservativen dagegen würde das Urteil vermutlich sehr von den Umständen abhängen. In manchen Konstellationen zweifellos zu Recht. Beispielsweise je nach dem, ob 70’000 oder 7 Menschen im Stadion wären. Oder ob die Familie des Piloten in der entführten Maschine sitzt. In anderen Konstellationen wäre es jedoch äusserst bedenklich. Wenn es beispielsweise davon abhängen würde, welche Art von Menschen im Stadion und im Flugzeug sind (normaler Leute / Schweizer / schwangerer Frauen / Wirtschaftleute / Politiker / Kleriker / Ärzte / Lehrer / Journalisten / Juristen / Wissenschaftler / Flüchtlinge / Häftlinge).

Wir gingen jetzt immer davon aus, dass der Pilot unter allen Umständen geschossen hätte. Und wir fragten uns, welchen Einfluss die Umstände auf das Urteil gehabt haben.
Man könnte sich aber auch fragen, wie das Urteil ausgesehen hätte, wenn er nicht geschossen hätte. Und welchen Einfluss die Umstände dann auf das Urteil gehabt hätten, wenn er wegen „Mord“ in 70’000 Fällen angeklagt worden wäre.
Ich denke – und das ist das faszinierende am Trolley-Problem -, dass auch wenn die Handlung moralisch geboten sein mag, das Unterlassen der Handlung nicht wirklich übel genommen werden kann. Was in sich schon wieder ein Dilemma darstellt.

Auch ungeklärt bleibt die Frage, ob für einen Soldaten, der Befehlen gehorchen muss, welche aus strategischen Gründen durchaus auch Opfer kosten können, andere Regeln gelten als für einen Zivilisten, dem der „Weitblick“ fehlt und seine Entscheidung auf der Basis wesentlich kurzfristigerer Konsequenzen treffen muss.

 


 

Und dann, eine Woche später:

Reimann kritisiert, dass Besko die Schweiz verlassen musste.«Es ist eine verpasste Chance.» Der ausgeschaffte Rapper hätte junge Migranten positiv beeinfussen können. «Man muss abwägen: er nützt uns hier mehr als in Kosovo.» Reimann interveniert sogar schriftlich beim Chef des Staatssekretariat für Migration, Mario Gattiker. Zwar sei er immer noch für eine strenge Haltung bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern. «Aber was, wenn nicht das, ist ein Härtefall?»
SVP-Reimann unterstützt ausgeschafften Rapper – 20min

Lukas Reinmann scheint aus dem TV-Film «Terror – Ihr Urteil» gelernt zu haben, dass die Konsequenzen schwerer wiegen als die Buchstabentreue.
Und der beliebteste Leser-Kommentar zu diesem Artikel war der folgende:

20min-reimann_unterstuetzt_rapper

Ich weiss zwar nicht, wofür „murrli“ beim Fernsehexperiment war, aber ich vermute sehr für Freispruch.
Und ich unterstelle jetzt mal verwegen, dass „murrli“ Galladé und Lang es da ziemlich übel nahm, dass sie lieber 70’000 Menschen sterben liessen als das bestehende Gesetz nicht anzuwenden.

Macht nur mich das stutzig?

Nomen est Omen

Nach Art. 37c1.3 der Zivilstandsverordnung kann die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte Vornamen zurückweisen, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.

Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix wurden daher als Vornamen abgelehnt. Das scheint auch Sinn zu machen. Oder scheint es nur so? Klar, Namen wie Puhbert sind einfach zu verlockend um nicht zum Ärgern verwendet zu werden, doch genauso scheinen schlechtere Noten mit dem Namen Kevin oder Mandy vorprogrammiert zu sein, welche Lehrer nachgewiesenermassen mit Inkompetenz assoziieren. Wieso werden dann nicht auch diese im Interesse des Kindswohls abgelehnt? Zumindest so lange, bis sich die Situation geändert hat und die Ressentiments der Lehrer gelegt haben?

Eine genauere Analyse der Studie von Astrid Kaiser und Julia Kube, welche belegen soll, dass Kevin kein Name, sondern eine Diagnose ist, zeigt aber ein anderes Bild. Die Namen werden zwar vielleicht schon mit Inkompetenz assoziert, einen messbaren Effekt hat das aber offenbar doch nicht. Nomen non est Omen.

Wenn nun aber der Name Kevin doch keinen nachweislich nachteiligen Effekt auf das Kind hat, was der Zivilstandsverordnung eine wissenschaftlich fundierte Legitimierung gäbe die Namen der Kinder abzusegnen, müssen wir dann nicht auch dem Artike 37C1.3 in Frage stellen? Oder zumindest verlangen, dass man ihn nur dann gelten lässt, wenn wissenschaftlich saubere Evidenzen für dessen Wirkung vorliegen? Im Moment argumentiert man mit dem gesunden Menschenverstand.
Aber wir wissen nur zu gut, dass man dem nicht immer trauen kann…

Und sollten keine systematische Diskriminierung von Menschen mit Namen wie Satan, Bierstübl, Puhbert, Pillula, Sputnik, Störenfried, Oma, Rosenherz, Venus, Pfefferminze oder Verleihnix aus zu machen sein, ist es dann gerechtfertigt ihren Eltern vorzuschreiben, wie sie ihre Kinder nicht nennen dürfen?

Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten

Pascal Voggenhuber ist ein bekanntes Medium, das es mit seinem Auftritt am Medialitätskongresses irgendwie ins SkeptisCH geschafft hat, den Podcast der Schweizer Skeptiker. Wenig überraschend gelang es ihm nicht wirklich die Skepsis von Marko Kovic und Tobias Füchslin auszuräumen, sondern bestätigte vielmehr in ihren Augen alle Indizien, die in Richtung Cold Reading deuten.

Soweit so gut.

Nun hat aber die Anwaltskanzlei Hauser Partners, welche die Interessen des Giger Verlags und damit auch deren Autor Pascal Voggenhuber vertritt, den Skeptikern einen gepfefferten Brief geschrieben mit der Aufforderung alle Beiträge über Pascal Voggenhuber von der Webseite zu löschen.

Im Beitrag Wenn ein «Medium» zu weltlichen Mitteln greift: Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten nimmt Marko Kovic dazu Stellung und entkräftet die Vorwürfe, resp. bietet – wo angebracht – eine entsprechende Änderung an.

Was mich an dieser Sache aber am meisten fasziniert, ist die Position von Hauser Partners, die tatsächlich ein Medium vertreten, weil dessen Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird – ohne dabei die Fähigkeit überhaupt sauber belegen zu können.
Was die machen, ist also im Grunde folgendes: „Unser Mandant behauptet mit Toten sprechen zu können und wir schützen ihn vor jedem, der behauptet, dass er es nicht kann. Völlig ungeachtet dessen, ob er es kann oder nicht.“

Kann man ein Medium als Klienten haben, wenn man nicht an Übersinnliches glaubt?
Wie fühlt sich sowas wohl an?

„Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit“ Gustav Radbruch
Gefunden auf der Homepage von Hauser Partners

Ist es Zensur, wenn man Lügen zum Schweigen bringt?

Demokratie braucht gut informierte Bürger.
Und ein demokratischer Staat muss dafür sorgen, dass seine Bürger gut informiert werden.

Darüber, was es heisst, gut informiert zu sein sein, lässt sich natürlich streiten, doch wird man sich drauf einigen können, dass ein wesentlicher Bestandteil davon eine möglichst wahrheitsgemässe und vollständige Darstellung der Fakten ist, oder nicht?

Zu dumm, dass man sich nicht drauf einigen kann, was wahrheitsgemäss ist. Oder geht das vielleicht doch?
In der Wissenschaft funktioniert es ziemlich gut. Sie versteht unter Wahrheit nämlich eher sowas wie Widerspruchsfreiheit gegenüber sich selbst und gegenüber anderen Theorien. Das ist zwar nur ein relativer Wahrheitsbegriff, aber um damit arbeiten zu können, reicht der.
Es funktioniert in der Wissenschaft unter anderem deshalb so gut, weil nicht wahrheitsgemässe und irreführend unvollständige Darstellungen streng geahndet werden.
Auch die klassischen Medien versuchen diese „relative Lügen“ zu meiden, denn die Reputation einer Zeitung oder eines Verlages steht und fällt mit der Qualität der Publikationen. Insofern hat sich hier die Aufgabe gute Informationen zur Verfügung zu stellen auch ohne Zutun des Staates erfüllt, mehr oder weniger.

Im Internet haben Lügen aber keine grösseren Konsequenzen. Suchmaschinen, welche die Präsentationsaufgabe des Verlegers übernommen haben, scheren sich nicht um den Wahrheitsgehalt der verlinkten Seiten. Das dürfen sie aus Neutralitätsgründen auch gar nicht, denn ihre Aufgabe ist zu finden, was ich suche, und nicht zu beurteilen, ob es stimmt.
Doch die Neutralität, die hier so tugendhaft hochgehalten wird, hat den gleichen Klumpfuss wie die politische Neutralität: Indem man Fehler nicht bewertet, toleriert man sie und schenkt ihnen Glaubwürdigkeit.
Und genau das läuft der Aufgabe des demokratischen Staates zuwider, seinen Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich gut informieren zu können. Eine Gesellschaft, die auf der Qualität ihrer Informationen aufbaut, kann es sich aber nicht leisten Fehlinformationen zu ignorieren.
Von daher ist es nicht abwegig vom Staat zu fordern, dass er Lügen ahndet. Doch das grenzt dann schon fast an Zensur.

Es darf den Leuten nämlich trotz allem nicht verboten werden, zu sagen und zu schreiben, was sie wollen. Die Meinungsfreiheit ist schliesslich wichtig und unter allen Umständen zu schützen.
Doch es gibt kein Recht darauf, dass die eigene Meinung nicht beurteilt werden darf.
Insofern würde sich ein Deklarationssystem anbieten, wo auf der Google Trefferseite neben den Links jeweils eine Art Gütesiegel zu den behandlten Themen steht. So würde beispielsweise neben einem Link zu einer Seite, auf der über Homöopathie geschrieben wird, sei es nun positiv oder negativ, ein Label prangen, auf dem kurz konstatiert wird, dass aus wissenschaftlicher Sicht Homöopathie nicht haltbar ist.
Dies Label müssten natürlich durch eine anerkannte Organisation legitimiert sein. Anbieten würde sich da natürlich die Regierung eines jeden Staates, die UNO oder die Feuerwehr. Ob man dem Label dann effektiv glaubt oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Der Staat hat aber seine Schuldigkeit gegenüber seinen Bürgern getan.


 

Wenn ich „Malariaprophylaxe“ google und mir unter den ersten Treffern homöopathische Globuli empfohlen werden, dann trägt der, der mir diese verhängnisvollen Links zur Verfügung stellt, auch eine gewisse (moralische) Mitschuld, wenn ich dermassen schlecht informiert Afrika bereise und mit Malaria heimkehre.
Google wird sich herausreden, dass die Surfer alt genug sind und die Daten mit einer gesunden Skepsis konsumieren sollten, womit er natürlich recht hat, ein schaler Nachgeschmack bleibt aber trotzdem.

Pharmakologische Miranda

Jedes Mal wenn ein Arzt oder Apotheker einem Hilfesuchenden ein Mittelchen verkaufen will, sollte er von Rechts wegen gezwungen werden, folgendes zu fragen:

Wollen Sie ein konventionell medizinisches Mittelchen, welches nachweislich hilft, jedoch der bösen Pharma den Säckel füllt und Nebenwirkungen haben kann, oder wollen Sie ein alternativ/komplementär medizinisches Mittelchen, welches möglicherweise natürlich, garantiert nebenwirkungsfrei, dafür aber in unabhängigen Studien nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksam ist?

Am Wortlaut muss selbstverständlich noch gefeilt werden, doch worum es mir geht, sollte eigentlich klar sein. Sollte eigentlich im Interesse aller sein.

Ich spiele mit dem Gedanken, ob der konventionell medizinische Teil nicht von lieben Pharma und der alternativ/komplementär medizinische teil von der Bad Pharma geschrieben werden sollte. Reizvoll wäre es, wenn auch unrealistisch, da der Vorwurf von Lüge vorprogrammiert wäre.  Daher müsste die ganze Frage wohl am besten von einem Feuerwehrmann formuliert werden, die diese der vertrauenswürdigsten Berufsgruppe angehören.

Wen zur Kasse bitten

Dem Homöopathen kann man es nicht zum Vorwurf machen, dass er an diesem Blödsinn glaubt. Einem Autofahrer kann man es auch nicht zum Vorwurf machen, dass er das Stoppschild überfahren hat, wenn er während seiner Ausbildung nicht gelernt, dass man das nicht darf. Ein Homöopath wird in seiner Ausbildung ja wohl kaum lernen, dass das alles, was er da lernt, Mumpitz ist.
Der Vorwurf sollte allein demjenigen gemacht werden, dessen Aufgabe es ist, Schulen, die Habakuk verzapfen, die Zulassung zu entziehen und dies hier bisher noch unterlassen hat.

Ich denke nicht, dass ich mit dieser Forderung zu viel Staat und zu wenig Meinungsfreiheit propagiere. Ich verlange lediglich ein Mindestmass an Qualität und das zur Rechenschaft ziehen derer, die es unterlassen diese umzusetzen. Wenn ein Nuklearreaktorkontrolleur schlampt, liegt das ja auch nicht allein im Zuständigkeitsbereich der Kraftwerksbetreiber.

Und wenn wir schon dabei sind … sollten vielleicht auch der Vatikan dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass er sich nicht deutlich genug gegen das Geschwurbel der Kreationisten stellt.

Blasphemie

§261 des Strafgesetzbuchs:
„Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.“

Wenn die Evolution wirklich, wie die Kreationisten immer beteuern, auch nur ein Glaube ist, dann machen sich diese bei ihrem Versuch, diese aus der Welt zu tilgen, strafbar nach Art 261 StGB. Allein schon ihre Lügen und Falschaussagen erfüllen völlig den Tatbestand. Was sich die Kreationisten unter der Evolution vorstellen und zu widerlegen versuchen, ist nämlich lediglich eine naive und erbärmliche Karikatur derselben.
Sie haben eine völlig falsche Vorstellung von der Evolution und glauben dennoch beurteilen zu können, dass sie einerseits falsch ist und andererseits in der Schule relativiert werden sollte. Andererseits haben sie eigentlich schon recht, dass ihre Evolutionstheorie falsch ist. Bloss, dass man leider draus nicht auf den Status der echten schliessen kann.

Religiöse Veranlagungen

Ich glaube, das Problem mit dem Islam besteht darin, dass ihn die Muslime Ernst nehmen, und die Toleranz des Christentums verdankt sich dem Umstand, dass die Christen dieses nicht mehr ganz so Ernst nehmen.
Natürlich wissen wir, dass die Bibel die Homosexualität nicht billigt und als Heilung die Todesstrafe empfiehlt, doch wird heute kaum jemand ernsthaft verlangen, dass dieser Grundsatz wortwörtlich durchgesetzt werden soll. Denn noch vor das Wort Gottes wird bei uns der gesunde Menschenverstand gesetzt – in der stillschweigenden Annahme, dass dies im Grunde schon ein und dasselbe sein wird.
Sollte das Christentum wieder an ideologischer Macht gewinnen, so wird sich das auch in der Politik bemerkbar machen, denn ich glaube kaum, dass in einem demokratischen Land mit tiefgläubigen Christen beispielsweise die Abtreibung oder Euthanasie lange wird legal bleiben können. Und das völlig ungeachtet all der Versprechen, dass die Religion sich nur auf das Seelenheil des Suchenden konzentrieren wird. Die Religion hilft uns zu unterscheiden, was richtig und falsch ist, und demzufolge wird ein erstarkter Glaube auch jedes andere Feld, in dem über richtig und falsch entschieden werden muss, beeinflussen.

Ich frage mich, ob unsere Gesellschaft, die die biblischen Gesetze dem Konzept nach akzeptiert und deren Umsetzung sehr tolerant praktiziert, diese Gesetze auch heute noch allein auf der Basis dessen als im Grunde rechtskräftig versteht, weil sie in der Bibel stehen? Also ich finde, dass ein Gesetz, nur weil es auch in der Bibel steht, an Plausibilität und Rechtskräftigkeit weder gewinnt noch verliert.

Steuersünder

Wenn alle Leute ihre Steuererklärung optimal ausfüllen würden und alle Sparmöglichkeiten nutzen würden, wie viel weniger an Steuergeldern würde dann der Staat wohl jährlich einnehmen?
Wenn mir mein Arbeitgeber irrtümlich eine Null zuviel aufs Lohnkonto einzahlt, so bin ich doch von Gesetzes wegen verpflichtet, es zurückzugeben. Sonst könnte die Verkäuferinnen ja auch gleich jeweils das Wechselgeld behalten mit der Begründung: „Kann ich doch nichts dafür, wenn Sie mir den falschen Betrag geben.“
Macht sich da der Staat nicht strafbar, wenn er bei den Steuern ein System verwendet, wo die Chance, dass der Bürger sich vertippt, bewusst einkalkuliert wird? Wie nennt man sowas? Betrügerische Absicht? Wucher? Unredlichkeit?

Xundheit!

Manche Leute niesen, andere etwas häufiger. Und spätestens nach dem 5. Haptschi wird das „Xundheit!“-Wünschen natürlich lästig. Also ist man geneigt einen „Xundheits!“-Wunsch gleich für den ganzen Tag gelten zu lassen. Das ist an sich okay, hat aber seine Grenzen. Einen solchen Wunsch gleich auf einen ganzen Monat auszuweiten, birgt nämlich gewisse Probleme. Womöglich geht einem der andere nämlich mit der Zeit dermassen auf den Keks, dass man ihm statt der „Xundheit!“ lieber die Pest auf den Hals wünscht.
Während also nix zu sagen im schlimmsten Fall als unhöflich interpretiert werden kann, besteht beim kumulativen Vorauswunsch die akute Gefahr des dreisten Lügens. Und zumindest aus moralischer Hinsicht ist ersteres dem zweiten absolut und notwendigerweise vorzuziehen.
Andererseits hat der Nieser mit dem Dank zum „Xundheit“-Wunsch eine Art Vertrag abgeschlossen, dass er nun aber endlich gesund und ruhig sein würde. Und ein erneutes Niesen kommt daher einem Vertragsbruch gleich, der im Extremfall gar vor dem Bundesgericht landen kann.
Es empfiehlt sich daher sowohl aus moralischer als auch aus rechtlicher Sicht, keine „Xundheits!“-Wünsche für mehr als 42 Stunden zu akzeptieren.

Der Segen der Religion

Es gibt so viele Gründe jemanden in die Luft zu jagen, aus seinen Gedärmen Strapse zu knüpfen oder ihn sonst wie um die Ecke zu bringen, aber auf dem cosmopolitischen Parkett scheint es meist im Auftrag des einen oder anderen Gottes zu geschehen.
Manche zählen Mammon auch zu den Göttern, doch das will ich hier nicht tun. Denn eine ganze Kultur zu zerstören, nur weil diese mehr Geld hat als meine, finde ich einen vergleichsweise guten Grund. Auch ein Land auszuhungern, weil ich finde, es beachtet nicht genügend die international anerkannten Menschenrechte, liegt trotz gewisser paradoxer Aspekte durchaus drin.
Doch wenn ich es im Auftrag Gottes tue, einer Instanz, zu der zufälligerweise nur ich die Telefonnummer habe, finde ich absolut nicht akzeptabel. Und ich gehe sogar so weit, dass jeglicher Kult, der um diese Telefonnummer ein Traritrara macht, potentiell menschenverachtend ist und daher prinzipiell verboten werden soll.

Der Klerus einer jeden Religion gibt vor, existentielle Fragen zu thematisieren und den Leuten eine Stütze zu sein. Doch mit dem Monopol auf die eine WAHRHEIT bekommen sie ein unheimlich diesseitiges Machtinstrument in die Hand, das mit den den existentiellen Fragen eigentlich nichts mehr am Hut hat.
Natürlich beunruhigt die Menschen die Frage danach, was wohl nach dem Tod aus ihnen wird. Und natürlich muss jeder sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Doch wenn jemand behauptet, die WAHRHEIT aus einer Erleuchtung oder Schrift oder Wasauchimmer zu kennen, so lügt diese Person schlicht und ergreifend. Sie weiss es vielleicht nicht, doch Unwissenheit macht nix wahrer oder gar grossbuchstabiger.

Ich plädiere hiermit also für die globale Abschaffung aller Religionen (nicht der persönlichen Spiritualität, wohlgemerkt) und die Inhaftsetzung all ihrer offiziellen Repräsentanten. Darüber hinaus fordere ich, dass jeder Kriegsgrund auf einer für alle überprüfbaren Basis steht und dass auch hier die Kriegstreiber im Nachhinein inhaftiert werden. Obwohl, vielleicht lieber schon vorher.