Mit der Garantie ist es so eine Sache. Die Annahme, dass man während dieser Frist das Gerät geflickt bekommt, ist schon wahr, aber es ist nicht der Clou der Sache. Die Garantie ist vielmehr das Haltbarkeitsdatum von oberflächlich betrachtet nicht-verderblichen Gegenständen. Genau wie bei der Milch kann man also davon ausgehen, dass eine Bohrmaschine mit zwei Jahren Garantie sicher zwei Jahre mehr oder weniger das tut, was sie tun soll, und bei guter Lagerung auch ein bisschen länger.
Was lernen wir draus? Bohrmaschinen, Mixer und Hifi-Anlagen immer schön im Kühlschrank aufbewahren. In ihrer ungeöffneten Originalverpackung!