Zu Gast in unserem Land

Es gibt zwei Arten von Gästen: die, dich ich auch mal besuchen kann, und die, die mich dafür bezahlen, dass ich es nicht tue. Abgesehen davon, gibt es keine Unterschiede. Sie brauchen weder im Haushalt zu helfen, noch sich Sorgen zu machen, dass ich über ihre Witze nicht lache.
Ian Hazelwood

In den Kommentarspalten zu Artikeln über die Durchsetzungsinitiative liest man oft, dass wenn sich ein Gast nicht benimmt, es nur recht und billig sei, ihn vor die Tür zu setzen.

Hm… Ist es nicht in gewissem Sinne die Pflicht der Gäste sich ein bisschen neben der Spur zu bewegen? Schliesslich sind sie ja „Fremde“, was sich eben genau durch ihr anderes Verhalten äussert. Und genau deshalb beherbergen wir sie ja, um ein bisschen mit dem Exotischen konfrontiert zu werden und idealerweise unsere etwas eingefahrene Vorstellungen zu hinterfragen. (Oder einfach um bessere Geschäftsbedingungen zu schaffen…)
Und mal abgesehen davon ermöglicht es uns, wenn wir selbst mal irgendwo Gäste sind, auch etwas neben der Spur zu sein…

Nicht umsonst ist das Gastrecht eines der ältesten Gesetze überhaupt. Und ich würde sogar kühn behaupten, auch eins der effektivsten. Dass man nicht töten oder stehlen soll, braucht man einem nicht erst zu erklären. Das ist selbstredend. Dass es von Vorteil sein kann, einem Fremden sicheres Geleit zu gewähren und ihm gegenüber tolerant zu sein, ist dagegen nicht mehr so intuitiv. Und doch ist genau dies stets der erste Schritt, wenn man sich zusammen setzt und miteinander zu reden beginnt.

Wieviel neben der Spur man sich zu bewegen erlauben darf, ist natürlich eine andere Frage, doch meines Erachtens stellt sich die im Kontext der Durchsetzungsinitiative gar nicht, denn Ausländer, die hier den grössten Teil ihres Lebens verbracht haben, sind nicht mehr wirklich Gäste.

Gehört man nicht irgendwann einmal zum Inventar?

Ich denke, der exakte Zeitpunkt, ab welchem man nicht mehr bloss Gast in einem Land ist, ist, wenn man seinen Wohnsitz nach Art. 23 ZGB in diesem Land bezieht. Je nach Aufenthaltsbewilligung darf man mehr oder weniger arbeiten, Militärdienst leisten und abstimmen, ansonsten aber geniesst man die exakt gleichen Pflichten und Rechte wie jeder andere Schweizer auch.

Man könnte einwenden, dass die Schweiz (wie wohl auch so gut wie jedes andere Land) mit diesen Einschränkungen gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstosse. Laut Artikel 23 hat nämlich jeder das Recht auf Arbeit, dies beinhaltet keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern das Recht auf einen Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit – wie hier aufgrund des fehlenden Schweizer Passes, da man zufälligerweise irgendwo anders zur Welt kam oder Eltern hat, die zufälligerweise irgendwo anders zur Welt kamen. Laut Artikel 21 hat jeder das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken, sprich zu wählen – was Ausländer aber nicht dürfen. Und laut Artikel 20 darf niemand gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören – in diesem Fall wird dies gegenüber den Schweizer Männern verletzt, da diese unter Androhung von Konsequenzen gezwungen werden der Vereinigung Armee anzugehören.
Doch da die Verweigerung der in den Artikeln 23 und 21 erwähnten Rechte offensichtlich durch das exklusive Recht, nicht dem Militärverein angehören zu müssen, kompensiert wird, hat wohl alles schon seine Richtigkeit. Und überhaupt geht es, wie sich kürzlich mal jemand im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative geäussert hat, nun langsam wirklich zu weit mit den sich ständig ausweitenden Menschenrechten!

Hört man sich bei den Befürwortern der Durchsetzungsinitative ein bisschen um, so erfährt man, dass abgesehen davon, dass Unschuldigen eh keine Ungemach droht, Ausländer sich auch längst hätten einbürgern lassen können. Und dass sie das nur deshalb nicht tun, weil sie sich vor dem Militärdienst drücken wollen. Und dass wer nicht bereit sei im Notfall Blut für die Schweiz zu vergiessen, nun mal nicht wie ein Schweizer behandelt werden könne.

Das stimmt schon, wenn die Ausländer den Schweizer Pflichten nicht nachkommen, dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen genau wie auch jeder Schweizer bei Pflichtverletzung mit Konsequenzen zu rechnen hat. Dass die Ausländer nicht Militärdienst leisten dürfen, spielt hier keine Rolle, denn sie könnten, weil sie müssten, wenn sie Schweizer werden würden, wenn sie wollten.
Und im Moment bestehen diese Konsequenzen eben aus dem Verbot zu wählen und in Zukunft im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in besonderem Masse aus einer kompromisslosen Abschiebung1.

Bloss, dass Schweizer Männer, die sich vor derselben Pflicht drücken (die Unfähigen und die Memmen also), weder Stimmverlust noch Landesverweis fürchten müssen. Bei ihnen ist es mit einem Wehrpflichtersatz getan.
Und Frauen müssen gar nicht erst ins Militär2 und brauchen wie die Ausländer auch keinen Wehrpflichtersatz zu zahlen. Ergo haben Ausländerinnen exakt die gleichen Pflichten wie die Schweizerinnen, aber nicht die gleichen Rechte – was, wie mir scheint, irgendwie nicht ganz koscher ist3.
Witziges Detail nebenbei: Während Frauen und Männer in der Schweiz vor dem Gesetz nicht wirklich gleich sind, es sei hier als Beispiel nur die Wehrpflicht angeführt, sind männliche und weibliche Ausländer in der Schweiz vor dem Gesetz zumindest im diesen einen Punkt gleicher, ergo einen Schritt voraus.

Wieso verlangen wir eigentlich nicht von jedem, der nicht Militärdienst leistet, den Wehrpflichtersatz? Egal ob Mann oder Frau oder Schweizer oder Ausländer. Zu diesem Wehrpflichtersatz müsste – schliesslich geht es beim Militär um die Bereitschaft Blut zu vergiessen – natürlich auch noch eine Blutspende-Pflicht hinzu kommen!4

Okay, das nahm jetzt eine selbst für mich überraschende Wendung.

Bald bin ich noch reicher…

Heute ist mir um 19:21 über Skype ein weiteres unglaubliches Angebot reingeflattert. Diesmal sogar von einem General.


 

Assalam alakum

With warm heart I write you this mail in confidential and in respect of my interest to invest my funds under your care.

I am Gen.Ahmed Yarba Sieda, I have served the Syria Army for 24years. During these years I served under different categories in many government agencies. I was the Assistant Sec. of the General Peoples’ Committee for Petroleum and Natural Resources before the agitation for the removal of leader President Bashar Assad started and the coming of the anti-government coalition forces. In this portfolio I made a lot of money through overdrafts and some minor contracts which I was given by the President Bashar Assad led government..

I intend to buy some properties and invest the rest in other businesses when I reach my retirement age. Unfortunately, my limbs are about to be amputated.

I am writing you this so that you can be of assistance and help me invest this money in your country in real estate or any profitable business of your interest. The said money is US$15 million, plus my spared salaries.This deal is 100% legal, so there is nothing to worry about.

Furthermore, in respect of the investment shall be offered a negotiable percentage endorsed by signatures for future references. All i need is your approval and trust.

Presently, I am in a private hospital in Saudi Arabia recovering from a serious injury I sustained during an air strike raid five kilometers south-east of the Syria capital city. If you are interested you can notify me through my e-mail for more details:
gen.ahmed_yarbasieda@yahoo.com


 

Ich werde also in absehbarer Zeit noch viel reicher sein (ich meine zusätzlich zum Geld von Herrn Ma­kram Azar, das schon in den nächsten Tagen eintreffen sollte).
Ihr lieben DisOrganizer-Leser könnt euch also gleich nochmal eine Wunschliste zusammenstellen und sie hier posten.

Wieviel kostet der Bau des Todessterns?

todessternEin paar Studenten von der Lehigh University haben sich mal überlegt, wie viel es wohl kosten würde den Todesstern aus Star Wars zu bauen. Sie kamen dabei auf ungefähr 852,000,000,000,000,000 Dollar. Doch das ist nur der Preis für den benötigten Stahl, hochgerechnet aus den heutigen Produktionskosten. Was sie nicht bedachten, ist, dass sich bei einer solchen Grosslieferung sicher ein paar Prozente Mengenrabatt rausholen liesse.
Was sie auch nicht mit einkalkulierten, ist der ganze High Tech Schnickschnack. Schliesslich stellt die Aufgabe einen ganzen Planeten in die Luft zu sprengen (wie wir wissen) eine nicht zu unterschätzende Herausforderung an die Ingenieurskunst dar. Was aber die Energiekosten für das Rumballern betrifft, so wird man das sicherlich  zu den Unterhaltskosten rechnen dürfen.

Fast noch interessanter als die Frage nach den Kosten ist meines Erachtens die Frage, wie man das politisch realisieren könnte? Das Parlament würde den Bau dank der Lobbyarbeit von Militär und Stahlindustrie ohne Zweifel schnell durchwinken. Doch ich bin sicher, dass die SVP ein Referendum ergreifen würde. Der Todesstern dient zwar der heiligen Kuh Landesverteidigung und durch das Zerstören der richtigen Planeten liesse sich sicher auch die Flut der Asylanten eindämmen, doch 771.7 Billiarden Franken (Umrechnungskurs vom 28.9.2013)  reissen schon ein merklichen Loch in die Haushaltskasse.
Andererseits, dass die SVP mal mit der GSoA zusammenspannen, erscheint mir fast noch unwahrscheinlicher als der Gedanke, dass die SVP gegen sowas nicht das Referendum ergreift.

Eine offene Frage bleibt: Wie hätte wohl das Schicksal des Todessterns ausgesehen, wenn die Rebellen von der SVP regiert würden?

Ein Schelm, der dabei böses denkt

„Armee ist eine Kernaufgabe des Staates, Forschung nicht.“, das ist zumindest die Ansicht von unserem Christoph Mörgeli und damit plädiert er gegen eine Weiterführung der Beteiligung am EU-Forschungsnetzwerk.
Ich teile natürlich Mögelis Ansichten, dass man stets bemüht sein sollte, Geld so effizient wie möglich einzusetzen, und dass es wohl auch noch den einen oder anderen zu optimierenden Bereich gibt.
Doch ändert das nichts daran, dass das zur Verfügung Stellen von Bildung und Forschung nicht nur Kernaufgaben des Staates sind sondern schlicht und ergreifend dessen Basis. Ohne diese kann es die Schweiz nicht geben, auf jeden Fall nicht eine erfolgreiche. Ohne diese würde es sich also nicht mal lohnen es mit der Armee schützen zu wollen.
Man kann also durchaus gegen eine Beteiligung sein, doch bitte nicht aus den falschen Gründen.