Es stehen zwei Volksabstimmungen an!

Die Schweiz stimmt im September über zwei ganz besondere Vorlagen ab. Bei der einen geht es ums Wohl der Tiere, in der anderen um jenes der Sklaven.

Möglichst tier- und sklavenfreundliche Tier-und Sklavenschutzgesetze sind eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Initianten denken, dass da noch Luft nach oben ist. Die Gegner sind anderer Meinung.
Ich habe mir also mal die Argumente der Befürworter und der Gegner der Initiativen angeschaut und mir dazu ein paar Gedanken gemacht:

Die Massentierhaltungsinitiative

Die Massentierhaltungsinitiative setzt sich – einfach gesagt – für das Tierwohl ein. Sie fordert, das die Bedürfnisse der Tiere besser respektiert werden bei der Unterbringung, der Pflege und der Schlachtung.

Die Sache mit der Gesundheit

Die Befürworter der Initiative argumentieren, dass in der Massentierhaltung wegen höheren Krankheitsrisiken auch mehr Antibiotika verabreicht werden, was in Anbetracht der zunehmenden Antibiotikaresistenz sehr problematisch ist. Damit verbunden ist auch das erhöhte Risiko für neue Pandemien.
Hinzu kommt, dass billiges Fleisch den Fleischkonsum fördert und ein Übermass an diesem erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Übergewicht.

Die Massentierhaltungsinitiative soll diese Gefahren entschärfen.
Die Gegner äussern sich nicht dazu.

Die Sache mit der Nachhaltigkeit

Tierprodukte sind für 85 % aller Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft verantwortlich. Und wir müssen unbedingt etwas gegen Treibhausemissionen tun.
Durch massive Futtermittelimporte können mehr Tiere gehalten werden, als die Schweiz versorgen kann.
Das aktuelle System ist schlicht und ergreifend auf sehr vielen Ebenen nicht nachhaltig.

Die Gegner schweigen sich auch zu diesem Punkt aus.

Die Sache mit den Opfern

Die Befürworter verweisen auf die Einschätzung des Bundesrates, dass nur rund 5% der landwirtschaftlichen Betriebe von der Initiative betroffen sind. Und dazu gehören vor allem grosse, fabrikähnliche Mastbetriebe. Unter der Initiative würden neben diese auch noch Futtermittelfabrikanten und -händler sowie Grossverteiler leiden.

Die Gegner präsentieren schluchzende Bergbauern.

Die Sache mit den zufriedenen Tieren

Man könnte als Gegner durchaus argumentieren, dass die Initiative unnötig ist, weil die Bedürfnisse der Tiere ja jetzt schon zur Genüge respektiert werden. Sie könnten das mit Studien belegen, die zeigen, welche Bedürfnisse Tiere konkret haben und wie diese durch die Tierschutzgesetze garantiert werden. Darauf könnten die Befürworter nur weinerlich anführen, dass die Tiere so schöne Augen haben und dass sie viel glücklicher wären, wenn man ihnen statt Konsalik Bücher von Orwell in den Stall legen würde.

Das tun die Gegner aber nicht.

Die Sache mit dem strengsten Tierschutzgesetz

Sie versuchen es stattdessen damit, dass sie (stolz?) erklären, dass die Schweiz bereits das strengste Tierschutzgesetz der Welt, ein funktionierendes Kontrollsystem und ein wirksames Anreizprogramme für noch tierfreundliche Ställe und regelmässigen Auslauf im Freien habe.

Damit mögen die Gegner durchaus recht haben, doch bedeutet der Umstand, dass das Schweizer Tierschutzgesetz das mit Abstand strengste Tierschutzgesetz der Welt ist, nicht zwingend, dass es deswegen auch ausreichend streng ist. Das war das strengste Tierschutzgesetzt der Welt vor 100 Jahren ja nachweislich auch nicht.
Und wenn die Tierschutzgesetze das Tierwohl nicht wirklich respektieren, dann bringen auch die Kontrollen nichts, die das ungenügenden Gesetze durchsetzen.

Und wenn die Gegner die Anreizprogramme loben, müssten sie dann die Zustände, die diese anstreben, nicht als besser betrachten als die anderen? Ich meine, wenn etwas okay ist, so wie es ist, wozu braucht es dann (teure?) Anreizprogramme um es besser (und teurer) zu machen?

Die Sache mit der Mehrheit der Tiere

Ferner weisen die Gegner darauf hin, dass jetzt bereits zwei Drittel aller Tiere in der Schweiz unter den von der Initiative verlangten Bedingungen gehalten werden.

Dieses Argument verwirrt mich zutiefst. Das klingt, als ob es okay sei, wenn eine Minderheit der Tiere schlecht behandelt wird, solange die Bedürfnisse der Mehrheit respektiert werden. Wenn man es vulkanisch formuliert „Das Wohl von Vielen wiegt schwerer als das Leid von Wenigen oder eines Einzelnen.“ könnte es mich fast überzeugen, doch dann erinnere ich mich, dass vor dem Gesetz alle (Wesen der gleichen Art) gleich sind.

Hier fehlt ganz klar eine Stellungnahme dazu, wie man die gesetzlichen Mindestanforderungen beurteilt. Sind sie ihrer Meinung nach ausreichend? Und was halten sie von der Behandlung, wie sie die Initiative für alle fordert? Überflüssig und den Preis sinnlos in die Höhe treibend?

Die Sache mit den Kosten

Die Gegner machen sich gerne Sorgen um die Kosten. Sie fürchten, dass die Annahme der Initiative die Konsumentenpreise in die Höhe treiben würde. Doch wenn die von der Initiative verlange Tierhaltung tatsächlich überflüssiger Luxus ist, der heutzutage bei zwei Dritteln der Tiere praktiziert wird, dann grenzt das das doch fast schon an kartellmässige Abzocke.

Darf man den Leuten etwas einreden, das sie dazu verleitet überflüssig teure Produkte zu kaufen und dadurch den Herstellern mehr Profit beschert? Natürlich darf man das. Das ist der Clou der Werbung. Aber es gibt da eine Grenze, die nicht überschritten werden darf. Man darf die Menschen glauben lassen, dass sie moralisch überlegen sind, wenn sie teure Eier von glücklichen Hühnern essen, doch man darf nicht behaupten, dass die billigen Eier von unglücklichen Hühnern stammen, wenn man das nicht belegen kann.
Doch ab einem gewissen Punkt, wenn eine grosse Mehrheit nur noch teure Eier von glücklichen Hühnern essen, gelten die billigen Eier unausgesprochen als von unglücklichen Hühnern. Und genau an diesem Punkt sollte es Instanzen geben, die das schiefe Bild zurechtrücken sollten.
Wie bei alternativer Medizin. Die Ansicht, dass diese funktioniert und ohne lästige Nebenwirkungen auskommt, ist inzwischen dermassen verbreitet, dass sich die Produzenten sparen können, das noch explizit in der Werbung zu erwähnen (mal abgesehen davon, dass sie es gar nicht dürfen). An dieser Stelle müsste eigentlich eine offizielle Stelle (der Preisüberwacher(?)) einschreiten und feststellen, dass die „magische“ Handbewegung (?), auf die sich alle Produzenten stillschweigend geeinigt haben, keine Preiserhöhung von 100’000% rechtfertigt.

Und eine ähnliche Absprache finden nach Ansicht der Gegner der Initiative schliesslich bei der „artgerechten“ Tierhaltung statt.

Die Sache mit den Labeln

Die Gegner weisen auch darauf hin, dass es zahlreiche Labelangebote gibt, die es dem Konsumenten ermöglichen Produkte zu kaufen, wo das Tierwohl beachtet wurde.
Das bedeutet, dass es Leute gibt, denen das Tierwohl egal ist. Heisst das, dass demzufolge auch Produzenten geben soll, denen das Tierwohl egal sein muss? Wenn der Markt über Label das Tierwohl regeln soll, dann können wir uns doch alle Tierschutzgesetze sparen.

Die Sache mit den regionalen Produkten

Die Gegner befürchten, dass mit der Annahme der Initiative mehr tierische Produkte importiert würde und daher weniger regionale Produkte zur Verfügung stehen würden.

Unter regionalen Produkten verstehe ich – da bin ich wohl etwas zu sentimental – Eier von glücklichen Hühnern vom netten Landwirt aus dem Nachbardorf. Und nicht unbedingt Eier vom unglücklichen Batteriehühnern aus der Legefabrik im Nachbardorf- was aber natürlich auch regionale Produkte sind.
Da mir das jetzt bewusst ist, ziehe ich glückliche Eier aus der Ferne unglücklichen Eiern aus der Nähe vor. Und ich denke, das bin ich nicht allein.

Die Sache mit den Verwandten im Ausland

Ein weiteres Argument der Gegner, das mich sehr verwirrt, ist folgendes: Damit der Bedarf weiterhin gedeckt werden kann, müsste mehr aus dem Ausland importiert werden, was aber keinen Mehrwert für das Tierwohl im Ausland generieren würde, eher im Gegenteil.

Jetzt mal abgesehen davon, dass die Initianten sich von der Initiative einen Rückgang des Fleischkonsums in der Schweiz erhoffen (was nachweislich bitter nötig wäre), so verlangt dieses Argument im Umkehrschluss, dass die Tierschutzgesetze in der Schweiz entschärft werden müssten um einen Mehrwert zu generieren für das Tierwohl im Ausland, das ja angeblich viel grösser ist als die Schweiz.

Die Sache mit der Auswahl

Das mit Abstand übelste Argument ist aber folgendes: Dass die Konsumenten dann keine Auswahl mehr hätten. Und Auswahl ist doch das Nonplusultra.

Ich will gar nicht bestreiten, dass Auswahl eine super Sache ist. Aber diese sollte eher entlang der Linie „weisse oder braune Eier“, „Wachtel-, Hühner- oder Straussen-Eier“, „Oster- oder Schoko-Eier“, … gehen statt „Eier von glücklichen oder unglücklichen Hühnern“? Klar, zu den Konsumenten gehören auch Sadisten, die grossen Wert auf qualvoll gestaltete Tierhaltung legen, doch ist das meiner Ansicht nach nicht eine Nachfrage, der vom Markt zwingend auch nachgekommen werden muss.

Die Sache mit dem Tierwohl

Gehen wir mal davon aus, dass uns allen das Tierwohl am Herzen liegt. Sowohl den Befürwortern als auch den Gegnern der Initiative. Niemand will, dass Tiere unnötig leiden müssen.

Wenn wir uns also darüber unterhalten, welche Form von Tierhaltung daher angemessen ist, anhand welcher objektiver Kriterien sollen wir das beurteilen?

„Die Würde des Tieres“ ist zu abstrakt, „die „traurigen Augen des Schweins“ sind zu sentimental und „die Haltungskosten“ sind kein Indikator für das Tierwohl.
Wir brauchen etwas, das über alle Zweifel erhaben ist, wenn es darum geht das Wohl und das Leid der Tieren einzuschätzen. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer stressverursachten Krankheit, könnte ein konsensfähiges Kriterium sein. (Es gibt sicherlich bessere, aber ich hoffe, dass dieses Beispiel zeigt, was ich mir von einem Kriterium in dieser Fragestellung erhoffe: Quantifizierbarkeit und Nachvollziehbarkeit.

Wenn also in einem Stall eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Tiere an stressbedingten Krankheiten leiden, dann leiden die Tiere mehr als sie es in einem Stall täten, wo die Wahrscheinlichkeit signifikant niedriger ist.
Entsprechend lässt sich irgendwo die Grenze ziehen, ab welcher Wahrscheinlichkeit man von Tierquälerei sprechen sollte.
Die einen werden sie höher ansetzen wollen, die anderen tiefer. Die Frage ist, was sind zulässige Gründe um sie höher oder tiefer anzusetzen?

Den Umstand, dass man sich keinen Stall leisten kann, der den Bedürfnissen der Tiere entspricht, halte ich für keinen legitimen Grund um die Grenze tiefer zu setzen.

Es ist aber durchaus relevant bei der Frage, ob man sich die Initiative und das Wohl der Tiere überhaupt leisten kann.
Wenn das nicht geht, dann muss man sich überlegen, welche Prioritäten man hat? Das Wohl der Tiere oder das Schnitzel?

Das heisst, die Gegner müssten eigentlich
– entweder nachweisen, dass das Wohl der Tiere bereits unter den gerade geltenden Tierschutzgesetzen gegeben ist. (Was sie nicht tun.)
– oder zugeben, dass man wohl oder übel gewisse Abstriche am Tierwohl akzeptieren muss zugunsten der Wirtschaftlichkeit. (Was sie auch nicht tun.)

Stattdessen führen sie Argumente an, die sich alle um irgendwelche Konsumentenpreise drehen (womit die am Ende wahrscheinlich das Rennen machen werden), und die eigentlich die Abschaffung aller Tierschutzgesetze nahelegen würden.


Die Sklavenhaltungsinitiative

Die Sklavenhaltungsinitiative setzt sich – einfach gesagt – für das Sklavenwohl ein. Sie fordert, das die Bedürfnisse der Sklaven besser respektiert werden bei der Unterbringung und der Pflege.

(Hier wollte ich eigentlich den gleichen Text wie oben nochmals einfügen und einfach überall Tiere durch Sklaven ersetzen. Ganz im Sinne der Danny Devito Regel: Wenn das Ersetzen des Schauspielers durch Danny Devito den Charakter zu einem Psycho macht, dann war schon vorher ein Psycho.
Das spare ich mir jetzt aber. Zum einen weil der Text auch so schon zu lang ist. Und zum anderen, weil sich gezeigt hat, dass die Argumente der Gegner der Tierhaltungsinitiative eigentlich Argumente für eine komplette Abschaffung aller Tierschutzgesetze sind. Und ich will hier niemanden auf blöde Ideen bringen.)


Die Sache mit der Frage aller Fragen

Die ultimative Frage ist wohl, wer die Sache mit dem Tier- und Sklavenwohl am besten beurteilen kann?

Das Stimmvolk ist es nicht. Dieses sieht nur die traurigen Augen und das Preisschild auf dem Schnitzel. Und das sind nicht wirklich verlässliche Indikatoren um das Leid von Tieren und Sklaven zu beurteilen.

Der Bauer kann es natürlich viel besser, schliesslich lebt er mit diesen zusammen und beobachtet sie Tag und Nacht. Allerdings ist das Tier sein Produkt. Und etwas weniger Tierwohl kann etwas mehr Profit bedeuten… Da besteht also ein gefährlicher Interessenkonflikt.
Und darüber hinaus sind es die gleichen Bauern, die jetzt sagen, dass das aktuelle Tierschutzgesetzt ausreichend ist, die damals genau das gleiche zum vorigen Tierschutzgesetzt sagten.

Wer bleibt dann noch übrig?
Peer-Reviewte Wissenschaft.


Die Frage an die SVP

Wenn die Abschaffung der Sklaverei heute vors Volk käme. Ich wärt dagegen. Nicht wahr?
Ich meine, es würde die Konsumentenpreise in die Höhe treiben und die Leidtragenden wären ja nur Ausländer.

Stimmrechtalter 18

Die Zürcher haben entschieden.
Und zwar falsch.
Und zwar objektiv falsch.
Aber eigentlich nicht wirklich überraschend.

Quelle: Tagesanzeiger

Man hält die 16-Jährigen für nicht reif genug. Respektive man fürchtet sich vor ihren naiven Ängsten und vor ihrer Ignoranz den wirklich furchteinflössenden Dingen gegenüber.


«Eine linksradikale Gruppe von Minderjährigen soll mit dem Stimmrechtsalter 16 über den Kanton Zürich bestimmen»

Andreas Leupi (Leiter der SVP Nein-Kampagne)

Andras Leupi gesteht durchaus ein, dass er manchmal ein bisschen überspitzt formuliert habe, doch ändere das nichts daran, dass die laute (Klima-)Jugend links sei. Was jedoch noch immer kein Grund ist jemandem das Stimmrecht zu verwehren.

Ich frage mich, ob es nicht vielleicht sogar strafbar sein könnte die Öffentlichkeit dazu aufzurufen einer Gruppe Rechte vorzuenthalten. Wenn man sich beispielsweise auf Plakaten dafür stark machen würde, dass Juden nicht eingebürgert werden dürfen (weil sie traditionell links seien), dann würde das wohl gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen.
Wie schafft es dann die SVP – ohne rot zu werden – den Kanton mit Plakaten zu pflastern auf denen sie sich explizit gegen das Mitspracherecht von Andersdenkende stark macht? Zweifellos haben hatte die SVP auch sachbezogene Gründe (z.B. sinnlos komplizierte und teure Trennung von aktivem und passivem Wahlrecht, fehlende praktische Lebenserfahrung oder irgendwas mit kriminellen Ausländern1), doch die standen nicht auf den Plakaten.

Inwiefern würden die Plakate der SVP nicht gegen eine Generationismus-Strafnorm verstossen, wenn es denn eine geben würde?

Artikel 261bis2 StGB : Generationismus-Strafnorm2

Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder ihrem Alter (hinzugefügt) zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft,

Zwischenfrage: Jemandem das Stimmrecht aufgrund seines Alters nicht zu geben, wäre dann doch wohl Diskrimierung, oder? Und das Propagieren dieser Diskriminierung würde dann doch wohl diesen Punkt erfüllen, oder?

wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind,

Zwischenfrage: Apropos „eine linksradikale Gruppe von Minderjährigen…“ Die Gruppe bezieht sich hier auf die Gruppe der 16- und 17-Jährigen innerhalb der ganzen Bevölkerung und nicht auf eine Gruppe von Radikalen innerhalb der 16- und 17-Jährigen. Das ist dann folglich systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personengruppe, oder?
Und wenn es sich doch nur auf eine Gruppe von Radikalen innerhalb der 16- und 17-Jährigen beziehen würde, dann würde man mit der Verweigerung des Stimmrechts eine ganz Gruppe aufgrund einiger schwarzer Schafe diskriminieren – wäre das nicht noch viel schlimmer ist?

wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

Zwischenfrage: Abstimmungsplakate sind doch Propagandaaktionen?

wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder ihrem Alter (hinzugefügt) in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völ­kermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

Zwischenfrage: Ist das Nichtgewähren des Wahlrechts ein Verstoss gegen die Menschenwürde? Ich sage mal grosszügig nein.

wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit be­stimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion, sexuellen Orientierung oder ihrem Alter (hinzugefügt) verweigert,

Zwischenfrage: Das Wahlrecht gewährt der Stimmbürger einem ausgewählten Teil der Schweizer Bevölkerung, nicht wahr? Das selbst zu verweigern, liegt nicht in der Macht der SVP. Aber sie spornt den Souverän an, in dessen Macht es liegt, es zu tun. Von daher bin ich mir nicht sicher, ob sie dieses Kriterium erfüllt.

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zwischenfrage: Um gegen die Generationismus-Strafnorm zu verstossen und dafür ins Gefängnis zu kommen, gegen wieviele der 5 Punkte muss man da verstossen haben?

Und solange es keine Generationsmus-Strafnorm gibt, könnte man da nicht den Blasphemie-Paragraphen geltend machen? Wie die SVP nur zu gern bestätigen wird, ist der Klimalinksradikalismus schliesslich fast sowas wie eine Religion.

Okay, Andreas Leupi hat sich eigentlich straffbar gemacht. Das ändert aber nichts am Ergebnis. Die Abstimmung ist entschieden und das Resultat gilt. Daran ist nicht zu rütteln. Zumindest bis erneut abgestimmt wird und ein anderes Resultat rauskommt.
Das heisst aber nicht, dass – wie es Andreas Leupi ausdrückt – die Bevölkerung (zur Zeit) nicht wolle, dass Jugendliche Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen.

Es war nämlich nicht die Bevölkerung, die entschieden hat, sondern es haben nur die Stimmberechtigten unter sich ausgemacht. Das ist nicht das gleiche.
Es war am 1. Februar 1959 schliesslich auch nicht die Bevölkerung, die das Frauenstimmrecht abgelehnt hat, sondern die ausschliesslich männlichen Stimmberechtigten.

Noch ein Nachtrag zu den von den Jugendlichen nicht entrichteten Steuern, deretwegen die Jugendlichen des Stimmrechts unwürdig sind. Die Jugendlichen zahlen… ähm… Alkoholsteuer… ähm… Tabaksteuer… ähm… auf jeden Fall aber die Mehrwertsteuer und beteiligen sich damit an ca. 30% der Bundeseinnahmen.

Und in ein paar Jahren werden sie auch noch die restlichen Steuern zahlen. Wenn ich in ein paar Jahren die Pflicht haben werde Steuern zu bezahlen. Und mir kein Option bleibt das abzuwenden. Stecke ich dann nicht jetzt schon in der Pflicht drin?


Wir sind schon Sklaven der Gravitation, wenn wir uns noch im freien Fall befinden und sie noch gar nicht spüren kann?

Ian Hazelwood

Und auch noch ein Nachtrag zur fehlenden praktischen Lebenserfahrung. Sprich zur Erfahrung mit dem Büeze und der Steuererklärung.
Wenn erst diese einen befähigt über finanzpolitische Vorlagen zu entscheiden, müsste man dann nicht auch argumentieren, dass man über sozialpolitische Vorlagen nur entscheiden kann, wenn man mal arbeitslos gewesen ist? Ich meine, wie will jemand beurteilen, der noch nie bei RAV war, ob die Massnahmen, die den Arbeitslosen helfen sollen, auch tatsächlich zielführend sind?

Und dann merkt Jaqueline Fehr (58) irgendwo an, dass der Altersmedian der Stimmberechtigten 58 sei.
Bei mir ist er 52 für die ganze Schweiz und 50 für den Kanton Zürich.
Einer von uns hat sich wohl verrechnet.

Stimmrechtsalter 16

Das Komitee

Ich habe auf dem Postweg einen Brief vom „Komitee Rettung Werkplatz Schweiz“ erhalten. Und ich bin deswegen jetzt völlig aus dem Häuschen.
Dass es der Rettung des Werkplatzes Schweiz tatsächlich dringend bedarf, ist klar. Das ist allein schon an der Tatsache ersichtlich, dass das Komitee sowohl meinen Namen als auch mein Geschlecht durcheinander gebracht hat. Und dass ihre Webseite, auf die im Brief verwiesen wird, zu dem Zeitpunkt, als der Brief bei mir eintraf, noch nicht funktionierte.

Rettung Werkplatz Schweiz

Mit welchen Mitteln gedenkt das Komitee denn nun also den Werkplatz Schweiz zu retten?
Ganz einfach: Indem man verhindert, dass 16- und 17-Jährigen abstimmen dürfen.

Okay…?

Stimmrechtalter 16 klingt jetzt auf den ersten Blick nicht nach etwas, das den Werkplatz Schweiz ernsthaft bedrohen könnte, aber wir haben uns auch noch nicht das Argument des Komitees gehört!

  1. Leute ohne praktische Lebenserfahrung haben den Wert von Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Altersversorgung noch nicht verinnerlicht und können diesen Sachen in Abstimmungen nicht den nötigen Stellenwert beimessen. Deshalb sollten sie nicht über das Geschick des Landes bestimmen können.
  2. Jugendliche haben keine praktische Lebenserfahrung.
  3. Ergo sollten Jugendliche nicht über das Geschick des Landes bestimmen können.

So macht das natürlich schon mehr Sinn. Zumindest etwas.

Das ausschlaggebende Kriterium für die Reife zum Abstimmen ist also die praktische Lebenserfahrung. Dass man mal richtig chrampfen1 musste, oder?

16- und 17-Jährige, die auf einem Bauernhof aufgewachsen sind, hätten die nötige praktische Lebenserfahrung wohl schon. Dass das Komitee dennoch bereit ist, sie vom Abstimmen ausschliessen, hat wohl eher etwas damit zu tun, dass man die Bürokratie – eine weitere akute Gefahr für den Werkplatz Schweiz! – nicht weiter aufblähen will.
Und da selbst unter den 18- und 19-Jährigen die praktische Lebenserfahrung noch nicht sooo weit verbreitet ist, wäre es sicherlich besser, wenn man auch diesen vorsorglich das Stimmrecht wieder wegnimmt, oder?
Ich meine, klar, es ist schon blöd für die jungen Leute, die gern abstimmen möchten, aber es geht um die Rettung des Werkplatzes Schweiz. Da muss jeder seine Opfer bringen2!

Das Stimmrecht sollte folglich grundsätzlich nicht ans Alter, sondern an den ersten Lohnausweis gekoppelt sein. Oder besser noch an den zweiten, damit man garantiert mindestens ein ganzes Jahr praktische Lebenserfahrung gesammelt hat.

Ja. So macht das natürlich Sinn.

Damit entledigt man sich auch elegant vieler verblendeter Studenten. Und der Hausfrauen und Hausmänner, die von der Schule direkt in die Küche gewechselt sind. Und vieler Behinderten. Und all der anderen Menschen, die den Wert von Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Altersversorgung einfach nicht zu schätzen wissen können, weil sie nie richtig gebüezt3 haben.

Die praktische Lebenserfahrung ist nämlich nachweislich4 die einzige Art von Erfahrung, die die Menschen eine verlässliche Immunität gegen Propaganda entwickeln lässt. Denn wenn man nicht den Wert von Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Altersversorgung verinnerlicht hat, dann ist da kein Platz mehr für (Alb-)Träumereien.
Ein Studium der Geschichte oder der Politologie, tantrische Meditation oder inspirierende Vordenker, alles nutzlos bei politischen Fragen, wenn man sich nie irgendwo bei der Arbeit die Hände schmutzig gemacht hat.

Nur wenn man büglet5, ist man fokussiert auf das, was wirklich wichtig ist.

Hier stellt sich aber die Frage, ob man praktische Lebenserfahrung auch wieder verlieren kann, wenn man zu lange einen lockeren Lebenswandel geführt hat, wo man den Wert von Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Altersversorgung nicht mehr zu schätzen brauchte?
Ich denke da beispielsweise an Arbeitslose, Eremiten, Pensionierte, Multimilliardäre und Akademiker.
Ob sich das Komitee Rettung Werkplatz Schweiz dazu schon mal Gedanken gemacht hat?

So oder so. Was uns hier die Linken (also eigentlich alle ausser FDP und SVP) mit dem Stimmrechtalter 16 unterzujubeln versuchen, ist nach Ansicht der Komitees folgendes: Mit Slogans wie „Weltrettung“ oder „Gerechtigkeit“ hoffen sie unerfahrene, leicht verführbare junge Menschen dazu zu bringen, für ihre utopischen und wirtschaftsschädlichen Vorhaben zu stimmen.

Utopische und wirtschaftsschädliche Vorhaben

Utopische und wirtschaftsschädliche Vorhaben, die sich Leute ausgedacht haben, die durchaus über praktische Lebenserfahrung verfügen. Leute die durchaus wissen, wie wichtig Wirtschaft, Arbeitsplätze und Altersversorgung sind. Die sich aber dennoch für Weltrettung und Gerechtigkeit einsetzen. Als ob es möglich wäre statt der heiligen Dreifaltigkeit (Wirtschaft, Arbeitsplätzen und Altersversorgung) einer heilige Fünffaltigkeit (Wirtschaft, Arbeitsplätzen, Altersversorgung, Weltfriede und Gerechtigkeit) anzuhängen.

Es ist ja nicht so, dass die drei Prioritäten der SVP sich nie gegenseitig im Weg stehen würden. Manchmal muss man im Interesse der Wirtschaft kurzfristig gewisse Abstriche bei den Arbeitsplätzen und der Altersversorgung machen. Daran ist auch nichts auszusetzen, wenn die Strategie langfristig auch den Arbeitsplätzen und der Altersversorgung zugute kommt6. Wieso sollte man dann nicht auch mit fünf Prioritäten jonglieren können? Wirtschaft und Arbeitsplätze und Altersversorgung sind nicht zwingend auf die Zerstörung der Umwelt und die Unterdrückung von Menschen und Tieren angewiesen. Klar, die Wirtschaft versteht es aus diesen Dingen Profit zu schlagen, genau wie sie auch aus Sklaverei, Erdöl und Diskriminierung profitiert. Doch das heisst nicht, dass ihr die Hände gebunden wären, wenn Klimawandel und Ungerechtigkeit abgewendet worden sind.

Und es ist ja auch nicht so, dass der SVP die Weltrettung und die Gerechtigkeit egal wären. Natürlich haben auch diese Priorität. Einfach eine viel kleinere. Und wenn dann eine exklusiv für Schweizer.

Unter dem Strich bedeutet das eigentlich, dass das, was nach Ansicht des Komitees Rettung Werkplatz Schweiz den Werkplatz Schweiz tatsächlich bedroht, die Linken sind. Und dass sich der Werkplatz Schweiz nur retten lässt, wenn man verhindert, dass (mehr) Leute sie wählen.
Und irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass das Komitees Rettung Werkplatz Schweiz die Meinungsvielfalt als ein Hindernis für die Schweiz betrachtet und ist nicht etwa als ihre Stärke.

Der Leupi

Auf ihrer Webseite verlinkte das Komitee einen Artikel mit dem Titel „Demokratie verwässern? Nein Danke!“ von Andreas Leupi, wo dieser noch andere Argumente gegen das Stimmrechtalter 16 präsentiert.

Demokratie verwässern?

Bevor wir uns aber diese genauer anschauen, möchte ich kurz innehalten über die Verwässerung der Demokratie reflektieren.
Mit der Annahme des Stimmrechtalters 16 am 15. Mai 2022 wären um die 2% mehr Menschen stimmberechtigt. Also ungefähr gleichviel mehr wie mit der Senkung des Stimmrechtalter von 20 auf 18 am 3. März 1991. Was nichts ist im Vergleich zu den ca. 50%, die mit dem Frauenstimmrecht am 7. Februar 1971 hinzu kamen. Oder als am 12. April 1798 die Untertanen (ca. 80% der Bevölkerung)7 und Hintersassen (in Städten zwischen 5% in Zürich und 50% in Bern und in Landgemeinden zwischen 5% und 15%)8 zu Schweizer Bürgern erklärt wurden9
Vor 1798 war in der Schweiz also ein grosser Teil der einheimischen Bevölkerung vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen (abgeleitet aus den obigen Angaben dürften das ungefähr 95% gewesen sein). Wenn das Absinken des Anteils an Nichtstimmberechtigten von heute 37%10 auf 35%, sollte die Verfassungsänderung angenommen werden, als Verwässerung betrachtet werden muss – was schlecht ist, oder? -, dann muss sich die Schweizer Demokratie nach Ansicht von Andreas Leupi heute in der historisch zweifellos schlechtesten demokratischen Verfassung überhaupt befinden. Wobei die grössten Messer in deren Rücken zweifellos die Untertanen und die Frauen sind!

Ich will ja nicht bestreiten, dass es durchaus Sinn machen kann, nicht jedem das Stimmrecht zu geben. Auslänger, die im Ausland leben, sollten nicht abstimmen können, auch wenn sie ein durchaus ein berechtigtes Interesse am Ausgang der Abstimmung haben können. Leuten auf der Durchreise würde ich es lieber auch vorenthalten.
Doch selbst wenn man allen Menschen und Tieren und Pflanze (und Aliens) das Schweizer Stimmrecht geben würde und die prozentuelle Stimmbeteiligung ins Bodenlose fallen würde und es katastrophale Folgen für die Schweiz hätte, dann würde ich nicht sagen, dass der Untergang der Schweiz die Folge einer Verwässerung der Demokratie gewesen sei. Die einer völlig absurden Auslegung des Demokratiebegriffs, das schon, aber nicht einer Verwässerung. Denn in der Demokratie gilt ja, je weniger Leute ihre Meinungen nicht einbringen dürfen, umso demokratischer ist es. Demokratie verwässern zu wollen, ist also wahrscheinlich ein Ding der Unmöglichkeit.

Korrektur: Nach eingehender Reflexion bin ich zum Schluss gekommen, dass eine Verwässerung der Demokratie durchaus möglich ist, aber nur dann, wenn die Vorlagen belanglos werden. Wenn die Abstimmung keine Konsequenzen mehr hätte. Also beispielsweise, wenn man nur noch über die Sockenfarbe des Bundesräte entscheiden könnte.

Interessanterweise wurde der Link auf Andreas Leupis Artikel in der Zeit, in der ich den obigen Abschnitt schrieb, wieder gelöscht. Das deute ich als ein gutes Zeichen, denn der Artikel hatte seine Schwächen, von denen sich das Komitee nun offenbar distanziert(?)


Ich schaue mir den Artikel dennoch kurz an:

Bitte keine Experimente

Andreas Leupi will laut Untertitel keine Experimente. Ich sehe das ja etwas anders. Ich plädiere schon seit Jahren für eine Experimentalpolitik: Jemand hat einen Vorschlag, der genug Anklang findet, dann lasst es uns versuchen. Nicht in der ganzen Schweiz, sondern nur in ein paar Kantonen. So können wir nach einer gewissen Zeit die Ergebnisse objektiv vergleichen. Wenn es sich bewährt, setzen wir es um. Wenn nicht, fahren wir es zurück. Wie anders will man an verlässliche Evidenzen bei politischen Fragen rankommen?

„Uri, Schwyz und Fribourg – all diese Kantone haben in der Vergangenheit das Stimmrechtsalter 16 aus guten Gründen abgelehnt.“
Ich bin gespannt, ob er die „guten Gründe“ benennt…

„Oberflächlich mag die Verfassungsänderung wohl attraktiv aussehen: Wer will nicht mehr politische Partizipation?
Schön wäre es, doch leider muss die Realität wie so oft auch diese Illusion zerstören.“
Okay, er lehnt es also nicht aus Prinzip ab. Für ihn sprechen Evidenzen dagegen. Das ist super. Mehr kann man nicht verlangen.
Jetzt bin ich gespannt, welche Evidenzen das konkret sind.

„Wer sich mit dem SRA16 (Stimmrechtalter 16) eine Demokratiebewegung erhofft, der wird schwer enttäuscht.“
Was genau wäre denn eine Demokratiebewegung in der Schweiz? Dieser Begriff wurde in letzter Zeit vor allem im Zusammenhang mit Hongkong verwendet, wo sich Aktivisten für das Voranbringen der Demokratisierung einsetzen und dafür lange Haftstrafen riskieren. In der Schweiz dürfen „alle“ an den Abstimmungen teilnehmen so viel sie wollen11. Tatsächlich habe ich im Zusammenhang mit dem SRA16 nirgends sonst den Begriff Demokratiebewegung gefunden. Von daher erscheint mir die Verwendung hier schon ziemlich problematisch. Vielleicht war es nicht zynisch gemeint, sondern er denkt, dass sich die Befürworter davon eine höhere Wahlbeteiligung erhoffen – was sich möglicherweise im Glarus, wo das SRA16 bereits umgesetzt ist, nicht gezeigt hat. Das müsste er aber genauer ausführen.
Natürlich ist eine möglichst grosse Partizipation am politischen Leben wünschenswert, doch ist die keine Voraussetzung um jemandem das Wahlrecht zu geben. Selbst wenn alle Frauen nicht abstimmen wollen und nicht abstimmen tun, dann ist es dennoch notwendig, dass sie das Stimmrecht haben. Für den Fall, dass eine irgendwann mal doch abstimmen möchte. Wir können es ihr nicht verwehren, weil andere es für sich nicht wollen.

„Neben dem stark beschränkten Nutzen, darauf kommen wir später zurück, verstrickt sich die Vorlage in einen Widerspruch zum heutigen Bild von Jugendlichen: Man traut ihnen bis zur Volljährigkeit nicht wirklich alles zu, schützt sie teils sogar. Nun soll aber gerade das, was unser Land weltweit so einzigartig macht, zum Labor umfunktioniert werden. Beispiele gefällig?
Zum Einen hat das Stimmvolk gerade vor ein paar Wochen beschlossen, dass Jugendliche besser vor Tabak geschützt werden sollen, da sie sie zu stark von der Werbung beeinflusst würden. Zum Anderen darf ein 17-Jähriger heute keinen Handyvertrag unterschreiben, soll nun aber plötzlich in der Lage sein, komplexe Staatsverträge und deren Auswirkungen zu beurteilen.
All das soll nun keine Rolle spielen: Sie sollen dennoch über Milliardeninvestitionen, über Staatsverträge und komplexe Gesetze entscheiden können.“
Und wenn man 20 18 wird und Handyverträge unterschreiben darf, dann ist man von einem Schlag auf den anderen in der Lage über Milliardeninvestitionen, über Staatsverträge und komplexe Gesetze zu entscheiden? Echt?
Hand aufs Herz! Wie viele Stunden muss man ehrlicherweise investieren und in die Materie eintauchen um eine fundierte Entscheidung bei solche Fragen treffen zu können?
Hört der Souverän in der Regel nicht eher auf sein Bauchgefühl? Und Bauchgefühle hat der 16-Jährige genau so wie der 66-Jährige. (Dass beim einen das Bauchgefühl von den gewissen Rundungen gesteuert werden und beim anderen von Zukunftsängsten, ändert nichts daran, dass Bauchgefühle eigentlich keine gute Grundlage für vernünftige Entscheidungen sind.12)
Orientiert der Bürger sich nicht eher an den Empfehlungen der Parteien, die in der Vergangenheit am ehesten seinen Idealen entsprochen haben? In der Hoffnung, dass diese die vielen nötigen Stunden in einer Art und Weise investiert haben, wie er es getan hätte, wenn er es getan hätte? Oder dass die Parteien zumindest jemanden kennen, der es getan hat?
Ich habe, ehrlich gesagt, auch meine Mühe damit, dass Leute über Fragen abstimmen sollen, die sie nachweislich nicht verstehen können. Über Fragen, zu deren Konsequenzen sich selbst Experten, die sich jahrelang intensiv damit auseinandergesetzt haben, nicht einig sind. Auf welcher soliden Grundlage will da ein Laie eine Entscheidung treffen?

Lehnt Andreas Leupi wirklich ab, dass Leute, die von einer Sache viel zu wenig verstehen, über diese Entscheidungen treffen dürfen? Plädiert er für eine Art Meritokratie, wo man nur abstimmen darf, wenn man vorher bei einem Test nachweisen konnte, dass man von der Materie genügend versteht?13 So würden wir sicherlich die vernünftigeren Ergebnisse erhalten, doch gleichzeitig würden wir wohl den wichtigsten Aspekt der Demokratie verlieren. Das Vertrauen der Menschen ins System und ihre Bereitschaft das Ergebnis zu stützen. Weil jeder in die Entscheidung eingebunden sein soll.
Aber als Experimentalpolitiker bin ich natürlich durchaus bereit die Meritokratie einfach mal auszuprobieren. Und es nähme mich schon Wunder, wie die SVP da abschneiden würde. Ihre Überzeugungskraft liegt ja eher in der Polemik und die Skepsis gegenüber Experten…

„Dass dies nicht einmal so abwegig ist, hat die Kampfjetabstimmung gezeigt und zeigen Gemeindeversammlungen jedes Jahr: Einzelne Stimmen können Wahlen und Abstimmungen entscheiden.“
Das die Ergebnisse so oft so knapp rauskommen, ist tatsächlich etwas, das mich auch enorm erstaunt. Andererseits denke ich nicht, dass es mal ne Abstimmung gab, wo die Schweiz explodiert wäre, wenn sie anders rausgekommen wäre.
Egal was bei einer Abstimmung rauskommt, die Schweiz findet immer einen Weg mit dem Ergebnis zu leben.

„Will man das, so müsste man wenigstens konsequent sein und die Volljährigkeit auf 16 Jahre heruntersetzen – diese Forderung ist aber noch nicht aufgekommen. Man traut Adoleszenten dann halt noch nicht alles zu.“
Nicht wirklich. Wie wir gesehen haben, brauchen wir ja nicht wirklich sachverständige Wähler. Wir brauchen Wähler, die das Gefühl haben, am Entscheidungsfindungsprozess teilgenommen zu haben.
Und will man konsequent sein, müsste man das Stimmrecht jetzt schon auch an die in den Schweiz lebenden Ausländer geben, denn die sind ja Volljährig.

(Bitte nicht an Prinzipien appellieren, die man nicht wirklich bereit ist umzusetzen!)

„Das führt aber unweigerlich dazu, dass die Vorlage, über welche wir bald befinden, eine Bastellösung ist: Das Wahlrecht wird wortwörtlich auseinandergerissen und regelt das passive und das aktive Wahlrecht neu unterschiedlich.“
Da sehe ich jetzt kein so grosses Problem. Alle über 16-jährigen erhalten Stimmzettel. Alle die sich zur Wahl stellen wollen, müssen auf dem Formular den Jahrgang ausfüllen. Dass man wählen kann, aber noch nicht gewählt werden kann, sollte jetzt kein so unüberwindlichen Hindernis sein.
Das ist eher was, mit dem man Leute zu erschrecken versucht.

„Das ist unter den gegebenen Umständen logisch, denn man stelle sich vor, ein Exekutivmitglied wäre minderjährig: Für jede Unterschrift, sei es ein überkommunaler Vertrag oder die Visierung einer Rechnung, müssten die Eltern herbeigezogen werden. Das wäre an Absurdität kaum zu überbieten. Wenigstens dies wurde erkannt und das passive Wahlrecht wie erwähnt so belassen, wie es heute ist: Altersgrenze 18. Nur ist man halt so wieder bei der eingangs erwähnten Bastellösung angelangt.“
Das ist ein Strohmann. Dass Minderjährige gewählt werden müssen, verlangt meines Wissens zur Zeit noch niemand.
Andererseits wäre es durchaus auch möglich im Gesetzt zu verankern, dass ein Visum eines gewählten Repräsentanten rechtsgültig ist, selbst wenn er minderjährig ist.

„Was in der öffentlichen Debatte leider oftmals vergessen geht: Es gibt heute bereits genügend Möglichkeiten, wie sich Jugendliche engagieren können – dagegen spricht ja auch absolut gar nichts. Ich war selbst Vize-Präsident des kantonalen Jugendparlaments in der Aufbauphase und im Präsidium der Jugendsession, wo wir den Jugendlichen genau diese Chancen geben wollten, sich zu engagieren, sich in den richtigen Gefässen einzubringen und ihre Liebe zur Politik zu finden. Die meisten von uns konnten damals selbst noch nicht oder eher gerade frisch abstimmen und wählen, geschadet hat das unserem politischen Interesse nicht. Denn für uns war eigentlich klar: In Jugendparlamenten, Jungparteien und der Jugendsession können wir als Interessierte uns viel stärker einbringen und viel mehr bewegen, als wenn wir bloss «Ja» oder «Nein» auf einen Stimmzettel schreiben dürfen.“
Wirklich? Wenn das Jugendparlament beispielsweise einstimmig entschieden hätte, dass in der Schweizer Landwirtschaft jedem Schwein 42m2 Auslauf zustehen, was genau hätte man damit konkret bewegt? Mit dem „Ja“ oder „Nein“ auf dem Stimmzettel bei einer knappen Entscheidung sähe die Sache dagegen ganz anders aus.
Ich will ja gar nicht bestreiten, dass diese Jugendlichen im Jugendparlament die Liebe zur Politik gefunden und gelebt haben. Und sicherlich hat sich so manch ein Politiker von der Begeisterung mitreissen lassen und sich dann für deren Sache stark gemacht. Hat es dieser aber getan, weil man ihn überzeugt habt? Oder weil es eh auf seiner Linie lag und er sich so ihre Loyalität gesichert hat? Können sie das überhaupt unterscheiden, die Jungparlamentairer? Schliesslich waren sie jung und leicht beeinflussbar…
Diese Liebe zur Politik… diese Begeisterung sich einzubringen… mir kommt es eher so vor, als ging es da mehr ums politisieren als ums partizipieren?
Diese Jugendlichen lieben es politische Themen zu diskutieren (und werden in Zukunft vielleicht sogar politische Karriere machen). Andere mögen das vielleicht nicht. Die wollen vielleicht einfach nur ihre Stimme abgeben.

Und wenn sich die Jugendparlamentarier so stark (wenn nicht gar noch stärker) einbringen konnten, dann würden sie doch sicher nichts dagegen haben, wenn das Stimmrechtalter auf 42 angehoben wird und sie sich noch viel länger noch viel stärker einbringen könnten, oder?

„Die direkte Demokratie ist das, was unser Land auszeichnet, was unser Land so einzigartig macht.“
Dem stimme ich gerne zu. Und zwar in einem sehr positiven Sinn.
Aber verstehen Andreas Leupi und Eda Gregr unter direkter Demokratie auch das gleiche?
Das EDA erklärt es wie folgt: Die direkte Demokratie ermöglicht es dem Volk, sich zu Entscheiden des Bundesparlaments zu äussern oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen14. Dem stimmen wir beide wohl zu. Doch was ist das Volk? Nur die Gesinnungsgenossen der SVP? Und alle anderen sind Vaterlandsverräter, die gefälligst zu schweigen haben?

„Die Vorlage mag man zwar ein edles Ziel verfolgen, am Schluss ist es jedoch eine Operation am offenen Herzen unseres Landes.“
Warum? Weil eine weitere irrationale Gruppe von Menschen an der Abstimmung teilnehmen dürfte?
Eine Gruppe, die traditionell eher links wählt?
Wie wäre wohl die Parole der SVP, wenn Jugendliche tendenziell konservativ wählen würden?

„Man will zugunsten eines kleinen Zugewinns die Demokratie ein gutes Stück verwässern.“
In den man 2% mehr Leuten das Recht zu wählen gibt?
Sollte uns die Meinungsvielfalt und der naive Idealismus der Jugendlichen nicht 2% wert sein?

„Guido Westerwelle, der ehemalige deutsche FDP-Chef, hat einmal gesagt: «Freiheit stirbt immer zentimeterweise.» Das lässt sich auch auf unsere Demokratie anwenden. Denn kommt das Stimmrechtsalter 16, dann ist die Forderung nach dem nächsten Schritt nicht weit entfernt, dann wird auch das Ausländerstimmrecht schneller wieder zum Thema, als uns lieb sein kann.“
Westerwelle mag schon recht haben. Aber dass Demokratie mit jedem zusätzlichen Wähler ein Stück sterben soll, ist ausgemachter Blödsinn.

Und übrigens, ist es „vernünftig“ eine Vorlage abzulehnen, weil man befürchtet, dass die nächste Vorlage einem nicht gefallen wird? Diese Entscheidung hat nichts mit der eigentlichen Fragestellung zu tun. Daraus, dass die nächste Abstimmung möglicherweise etwas verantwortungsloses zur Wahl stellt, folgt nicht, dass die aktuelle Wahl verantwortungslos ist.

Wenn man sich in den Nachbarländern umschaut, dann ist der nächste Punkt auf der „Verwässerungs“-Tagesordnung übrigens das Stimmrecht für Menschen mit Demenz, die rechtlich betreut werden.

„Das ist die Message, welche wir in den nächsten Wochen an die Bevölkerung bringen müssen: Keine Experimente mit unserer Demokratie und Nein zu mehr Rechten ohne die dazugehörigen Plichten.“
Gilt das auch umgekehrt? Wer Pflichten hat, dem stehen auch die Rechte zu?
Ich denke da beispielsweise an die Pflicht in der Schweiz steuern zu zahlen… Sollte man dann nicht auch das Recht haben mitzubestimmen, für welchen Firlefanz das Geld dann ausgegeben wird?


Was?
Schon fertig?
Wo bleiben denn nun die Belege, dass 16- und 17-jährige signifikant schlechter wählen als Volljährige?
Wo bleibt die Erklärung, woran man eine schlechtere Wahl überhaupt erkennt?
Wo bleiben die Beispiele, wo SRA16 konkrete Probleme verursacht hätte?
Wo. Bleiben. Die. Evidenzen?

Wenn im jetzigen System neben Experten auch Astrologie, Religion und Ernährungsbloggs politischen Einfluss nehmen können, warum dann nicht auch jugendliche Blauäugigkeit? Die Jugendlichen werden ja am längsten mit der Entscheidung leben müssen. Wäre es da nicht nur fair, wenn sie (trotz des marginalen Prozentsatzes) das Gefühl haben könnten an der Entscheidung mitbeteiligt gewesen zu sein?

Demokratie hat ja auch das Ziel, dass der Bürger das Gefühl hat, gehört worden zu sein.
Dass man nicht merkt, dass man manchen Bürgern nicht zuhört, ist bedauerlich.
Dass man manchen Bürgern nicht zuhören will, ist dagegen böswillig.

Praktische Lebenserfahrung vs. Politische Eliten

Der Altersmedian der Schweizer Wohnbevölkerung ist ungefähr 42 Jahre. Das heisst 50% sind jünger, 50% sind älter und der Rest ist exakt ungefähr so alt.
42 ist übrigens auch noch der Berufstätigkeitsmedian – wenn man annimmt, dass das erwerbstätige Leben von 20 bis 64 stattfindet15.
Der Altersmedian der Schweizer Bürger ist ungefähr 45 Jahre.
Und der Altersmedian der Wahlberechtigten ist bei Stimmrechtalter 18 ungefähr 52 Jahre. Für mich als Jungspund ist also die Hälfte der Wähler quasi oder ganz pensioniert!
Beim Stimmrechtalter 16 würde der Altersmedian auf 51 Jahre fallen.
Erst beim Stimmrechtalter 0 würde dieser dem Altersmedian der Schweizer Bürger entsprechen.

Ich bestreite ja nicht, dass wir die Interessen und Erfahrungen der Rentner berücksichtigen bei unseren politischen Entscheidungen. Geht das aber wirklich nur, indem man sie „künstlich“ stärkt?

Eine provokative These: Was wenn wir beim Stimmrecht auch die Zeit berücksichtigen, die man statistisch unter dem Gesetz, über das man beschliesst, zu leben hat? Ich meine, soll ein 100 Jähriger wirklich gleich viel zu einem Gesetz zu sagen haben wie ein 25 Jähriger?16

Ob man mit jedem Berufsjahr einen konstanten Zuwachs an praktischer Lebenserfahrung verzeichnen kann und ob man diesen beibehält, wenn man pensioniert wird oder die Arbeit verliert, kann ich nicht beurteilen, mir scheint aber, dass die alten Leute, die keine weitere zeitgenössischen, praktischen Lebenserfahrungen mehr sammeln werden, wesentlich überrepräsentiert sind im Vergleich zu den jungen Leuten, deren praktische Lebenserfahrung tagesaktuell ist und stetig wächst und die mit den gemeinsam getroffenen Entscheidungen wie gesagt länger werden leben müssen.

Wenn man die praktische Lebenserfahrung als ein Hauptargument ins Feld führt, müsste man dann nicht erst mal zeigen, dass die Strategien, die zu entwickeln einen die praktischen Lebenserfahrungen befähigen, unabhängig vom Wandel der Zeit immer nützlich sind.
Dass Wirtschaft, Arbeitsplätze und Altersversorgung wichtig sind, bedeutet schliesslich nicht zwingen, dass diese in einer Welt, die einen Klimawandel abzuwehren versucht, gleich funktionieren müssen, wie zu der Zeit als diese den Klimawandel verursacht haben. Vielleicht sind Denkmuster, die früher so nützlich wahren, heute eher hinderlich? Klar, das sagen alle Jungen. Und das schon sein Urzeiten. Ich wünsche mir lediglich, dass dieses Dilemma auch mal thematisiert wird.

Und überhaupt ist dieses Betonen der praktischen Lebenserfahrung, die zweifellos sehr verschieden sein kann, ob man sie in der Schweiz, in Taka-Tuka-Land oder in der Schweiz der 12. Jahrhunderts erworben hat, eigentlich sehr dünnes Eis. Weil die politische Macht vorrangig jenen Leuten zugeben, die eine ganz bestimmte Eigenschaft im Übermass besitzen, diese Leute zu einer Elite macht. Zu einer politischen Elite. Und die Herren, die sich so vehement gegen SRA16 einsetzen, setzten sich sonst noch viel vehementer gegen politische Eliten ein.
Die Demokratie, wie sie sich in der Schweiz so bewährt hat und die wir dafür so schätzen, lässt jeden bei allem mitreden. Völlig unabhängig davon, wie komplex das Thema ist. Und völlig unabhängig davon, welches Vermögen, welche Bildung, welche Religion, welches Geschlecht, welche Herkunft, welche Berufserfahrung und welches Alter der Wähler hat. Auch wenn die Herren, die sich so vehement gegen SRA16 einsetzen, sich in der Vergangenheit auch gegen SRB917, SRR66618, SRGxx19, SRH138620, SRB4936321 und SRA18 22 eingesetzt haben.

Praktische Lebenserfahrung im Praxistest

Die praktische Lebenserfahrung, die ich mir als Steuerberater (gewissermassen der Landwirt auf dem Feld der Finanzen) erworben habe, hilft mir nicht sonderlich bei der Reparatur meines Traktors.
Die praktische Lebenserfahrung, die ich mir als Traktorenmechaniker (gewissermassen auch eine Art Steuerberater) erworben habe, hilft mir nicht sonderlich beim Ausfüllen der Steuererklärung, dafür aber bei der Entscheidung über ein Steuergesetz?

Scheint es nur mir so, dass Leute, die viel Wert auf praktische Lebenserfahrung legen, bei ihren Ausführungen immer sehr theoretisch bleiben? Sie hilft einem bei etwas. Aber nicht wem bei was.

Die Esfaupee

Das zur Zeit wichtigste Argument der SVP ist „Ohne Pflichten keine Rechte.“
Dass Leuten23 mit Pflichten24 gewisse Rechte25 vorenthalten werden und dass das der SVP überhaupt nichts ausmacht, offenbart zwar ihre Heuchelei, doch widerlegt es ihre Forderung nicht.
Jugendliche haben keine Pflichten. Zumindest keine ernstzunehmenden. Das ist zwar nicht ganz richtig, doch akzeptieren wir es mal so.
Gewisse Rechte haben sie dennoch. Zum Beispiel zur Schule zu gehen.

Man könnte jetzt diskutieren, wie man die Grenze ziehen soll, ich will aber auf etwas ganz anderes hinaus. Die Stände.
So waren beispielsweise 54.3% (1’283’951) beim obligatorischen Referendum am 03.03.2013 für den Bundesbeschluss vom 15.06.2012 über die Familienpolitik und 45.7% (1’078’531) dagegen. Weil aber nur 10 Stände dafür waren, scheiterte die Vorlage.
In der Schweiz wird kleinen Kantonen über das Ständemehr ein grösserer Hebel in die Hand gegeben als grossen Kantonen, die mehr Leute, mehr Wirtschaft und mehr Wissenschaft haben.
Wenn man sich die Verteilung der Wirtschaftssektoren in der Schweiz anschaut26 und sich überlegt in welchem Sektor die wirtschaftliche Macht der Schweiz liegt, dann kommt man schnell zum Schluss, dass hier Leute, die deutlich weniger zur Prosperität der Schweiz beitragen, deutlich mehr über den Weg bestimmen, wie die Prosperität gesichert werden soll. Ich sage nicht, dass das schlecht ist. Ich stelle nur fest, dass hier Leute sich Rechte herausnehmen, für die ihr Einsatz bei den Pflichten eher bescheiden ist. Also genau das, was die SVP gegen die STR16 stimmen lässt.

Hier daher meine Idee: Warum bilden wir nicht weitere „Stände-Systeme“ neben den Kantonen? Ich denke da beispielsweise an Geschlechterstände: Männer, Frauen, Queer. Und Altersstände: 16-24,24-32,32-40,40-48,48-56,56-64,64-72,72-80,80-88,88-96,96-104,104-112,112-120,120-128,… Und höchste Bildungsstände: Obligatorische Schule, Sekundarstufe, Höhere Berufsbildung, Hochschule. Oder Aufenthaltsstatus. Und nach Ernährungsgewohnheit. Um eine Vorlage durchzubringen oder zu bodigen, muss man nicht nur das Volksmehr haben, sondern auch das Ständeständemehr.

Das Fazitee

Unter „Weitere Informationen“ verlinkt die SVP Zürich auf stimmrechtsalter16-nein.ch, wo einzig uns allein auf den Manipulationsabsichten der Linken herumgeritten wird.

Die SVP unterstellt der Linken diesen Vorstoss nur zu machen, weil er ihr wahrscheinlich Stimmen bringt. Gleichzeitig macht sie das Verhindern, dass die Linke mehr Stimmen erhält, zu einem der wichtigsten Gegenargumente – obwohl das eigentlich überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hat.

Eigentlich finde ich das schon irgendwie lustig. Die Partei, die es wie keine andere versteht aus Angst politisches Kapital zu schlagen, wehrt sich dagegen, dass eine Gruppe von Menschen, die auf ihre Schreckgespenster nicht so anspringen, nicht wählen dürfen und begründet das damit, dass die andere Seite diese Leute mit Angst manipulieren werde.
Sollte sich da die SVP nicht an der Nase nehmen, dass sie offenbar unfähig ist eine ganze Altersgruppe anzusprechen?

Eine Frage am Rande: Gibt es eigentlich Themen, vor denen Angst zu machen für die SVP tabu ist?

Dass den vielen linken Parteien ein tieferen Stimmrechtalter zugute kommt, wird diesen schon gefallen, auf ihrer Webseite27 nennt das „Überparteiliche Komitee SRA16“ aber drei ganz andere Gründe:

  1. „Junge Menschen übernehmen durchaus Verantwortung. Zum Beispiel bei der Berufswahl, als Leiter in der Pfadi, der freiwilligen Feuerwehr oder in unterschiedlichsten Vereinen. Sie können das also.
    Da ist durchaus was dran. Gewisse Pflichten kriegt man aufgebrummt, andere übernimmt man freiwillig. In beiden Fällen hat man es mit Pflichten zu tun und in beide Fällen wächst man an ihnen.
  2. „Das Stimmrechtsalter 16 stärkt die politische Teilhabe und verstärkt das jugendliche Engagement im politischen Alltag.“
    Das wäre zumindest wünschenswert. Ob sich das tatsächlich so entwickelt, wird sich zeigen. Oder liesse sich zeigen, wenn es an anderen Orten schon versucht worden ist.
    Die Datenlage scheint den Optimismus der Befürworter nicht ganz zu rechtfertigen. Aber auch nicht den Pessimismus der Gegner.
    Ich hätte mir eine Auseinandersetzung mit den Erfahrungswerten gewünscht. Was erfahrungsgemäss in der Schweiz allerdings keine Tradition hat.
  3. „Wer von einem Abstimmungsentscheid betroffen ist, soll darin auch eine Stimme haben.“
    Wenn man von einem Abstimmungsentscheid betroffen ist, dann resultieren daraus Pflichten. Ob alle diese Pflichten sofort zum tragen kommen oder erst Ende Jahr oder erst in ein paar Jahren, spielt dabei eigentlich keine Rolle. Im Grund ist es also genau die gleiche Forderung wie die der SVP: „Ohne Pflichten keine Rechte“ – bloss dass man sich hier die Pflichten nicht zusammenpflückt, wie es einem gerade passt.

Es gibt sicherlich Gründe, warum man gegen das Stimmrechtalter 16 ist. Dass man dagegen ist, weil die andere Seite davon profitieren würde, ist allerdings ein schlechter Grund. Er unterscheidet sich durch nichts von der Forderung allen Nicht-SVP-Wählern das Stimmrecht vorzuenthalten. Eine sehr eigenwillige Interpretation der Demokratie.


Noch eine letzte Idee: Wenn sich Parteien auf eine Parole einigen wollen, sollten sie eine verblindete Strategie anwenden: Die eine Hälfte der Delegierte erhält Statistiken, die belegen, dass die Vorlage der eigenen Seite zugute käme, die andere Hälfte, dass es den Gegner helfen würde.
Wenn die beiden Gruppen nicht zum gleichen Entschluss kommen, dann verdankt sich das Ergebnis nicht der von der praktischen Lebenserfahrung gestählten Vernunft, sondern einzig und allein Eigeninteressen. Und dann sollte sich die Partei ehrlicherweise eine Parole verkneifen.

50 Jahre Mäusestimmrecht

Liebe konservative Demokraten, Patrioten und Pfarrer

Genau heute vor 50 Jahren am 7. Februar 1971 wurde vom Schweizer Souverän der Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten mit 621’109 zu 323’882 Männerstimmen angenommen und exakt einen Monat später, am 7. März 1971, flimmerte zum ersten Mal die Sendung mit der Maus über den Äther.

Ich nehme an, dass ihr – als eingefleischte Demokraten und stramme Patrioten – das inzwischen für eine ganz patente Sache haltet (ich meine das Frauenstimmrecht) und ohne zögern bereit wärt dafür euer Leben dafür zu geben.

Habt ihr euch aber schon mal die Frage gestellt, ob ihr von 50 Jahren überhaupt Ja gestimmt hättet?
Euer soziales Umfeld hätte es nicht getan, weil es – genauso wie ihr – die gute alte Zeit zu schätzen wusste und jeglicher neumodische Scheiss ihm auch damals höchst zuwider gewesen wäre. Und natürlich wärt auch ihr dagegen gewesen.
Aber das ist okay. Das will ich euch nicht übel nehmen, denn Grösse ist nicht, keine Fehler zu machen, sondern aus ihnen zu lernen. Und ihr habt aus ihnen gelernt. Ihr habt inzwischen eingesehen, dass das Frauenstimmrecht nicht nur funktioniert, sondern auch das einzig richtige ist.

Aber eine nichtrhetorische Frage hätte ich schon auch noch: Als eingefleischte Demokraten und stramme Patrioten seid ihr ja stolz auf die Schweiz und auf das, was sie selbst in schwierigen Zeiten zustande zu bringt fähig ist. Seid ihr dann auch stolz darauf, dass sich die Schweiz erst als eines der letzten Länder der Welt dem Frauenstimmrecht gebeugt hat?

Die Geschichte lehrt uns, dass konservative Positionen- insbesondere, wenn es darum ging einer Gruppe von Menschen irgendwelche Rechte vorzuenthalten – auf lange Sicht immer die falschen waren.
Das heisst nicht, dass es nicht Situationen gegeben hätte, in denen die zu frühe Einführung einer zu progressiven Idee die eine oder andere Gesellschaft jämmerlich ins Messer laufen gelassen hätte, doch das machte die Idee zum gegebenen Zeitpunkt nur verhängnisvoll, aber deshalb noch lange nicht falsch.

Das sollte man doch inzwischen aus der Geschichte gelernt haben. Entsprechend müssten Argumente gegen (zu) progressive Ideen – insbesondere wenn es um das Vorenthalten von irgendwelchen Rechten geht – eigentlich stets nach folgendem Muster formuliert werden: die Abschaffung der Sklaverei / das Frauenstimmrecht / die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe / das bedingungslose Grundeinkommen / etc1 ist ja ein tolle Idee und sie wird sich sicherlich früher oder später durchsetzen und darauf freue ich mich auch aufrichtig, aber zum jetzigen Zeitpunkt erlaubt es die wirtschaftliche, ökologische, militärpolitische oder was-auch-immer Lage leider einfach noch nicht. Und zwar aus folgenden Gründen…

Wäre das nicht ein viel besserer politischer Diskurs als die gegenseitige Beschuldigung die Schweiz mit voller Absicht gegen den Maurer fahren zu lassen?

Rumpeldipumpel
Eda

Zu Gast in unserem Land

Es gibt zwei Arten von Gästen: die, dich ich auch mal besuchen kann, und die, die mich dafür bezahlen, dass ich es nicht tue. Abgesehen davon, gibt es keine Unterschiede. Sie brauchen weder im Haushalt zu helfen, noch sich Sorgen zu machen, dass ich über ihre Witze nicht lache.
Ian Hazelwood

In den Kommentarspalten zu Artikeln über die Durchsetzungsinitiative liest man oft, dass wenn sich ein Gast nicht benimmt, es nur recht und billig sei, ihn vor die Tür zu setzen.

Hm… Ist es nicht in gewissem Sinne die Pflicht der Gäste sich ein bisschen neben der Spur zu bewegen? Schliesslich sind sie ja „Fremde“, was sich eben genau durch ihr anderes Verhalten äussert. Und genau deshalb beherbergen wir sie ja, um ein bisschen mit dem Exotischen konfrontiert zu werden und idealerweise unsere etwas eingefahrene Vorstellungen zu hinterfragen. (Oder einfach um bessere Geschäftsbedingungen zu schaffen…)
Und mal abgesehen davon ermöglicht es uns, wenn wir selbst mal irgendwo Gäste sind, auch etwas neben der Spur zu sein…

Nicht umsonst ist das Gastrecht eines der ältesten Gesetze überhaupt. Und ich würde sogar kühn behaupten, auch eins der effektivsten. Dass man nicht töten oder stehlen soll, braucht man einem nicht erst zu erklären. Das ist selbstredend. Dass es von Vorteil sein kann, einem Fremden sicheres Geleit zu gewähren und ihm gegenüber tolerant zu sein, ist dagegen nicht mehr so intuitiv. Und doch ist genau dies stets der erste Schritt, wenn man sich zusammen setzt und miteinander zu reden beginnt.

Wieviel neben der Spur man sich zu bewegen erlauben darf, ist natürlich eine andere Frage, doch meines Erachtens stellt sich die im Kontext der Durchsetzungsinitiative gar nicht, denn Ausländer, die hier den grössten Teil ihres Lebens verbracht haben, sind nicht mehr wirklich Gäste.

Gehört man nicht irgendwann einmal zum Inventar?

Ich denke, der exakte Zeitpunkt, ab welchem man nicht mehr bloss Gast in einem Land ist, ist, wenn man seinen Wohnsitz nach Art. 23 ZGB in diesem Land bezieht. Je nach Aufenthaltsbewilligung darf man mehr oder weniger arbeiten, Militärdienst leisten und abstimmen, ansonsten aber geniesst man die exakt gleichen Pflichten und Rechte wie jeder andere Schweizer auch.

Man könnte einwenden, dass die Schweiz (wie wohl auch so gut wie jedes andere Land) mit diesen Einschränkungen gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstosse. Laut Artikel 23 hat nämlich jeder das Recht auf Arbeit, dies beinhaltet keinen individuellen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, sondern das Recht auf einen Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit – wie hier aufgrund des fehlenden Schweizer Passes, da man zufälligerweise irgendwo anders zur Welt kam oder Eltern hat, die zufälligerweise irgendwo anders zur Welt kamen. Laut Artikel 21 hat jeder das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken, sprich zu wählen – was Ausländer aber nicht dürfen. Und laut Artikel 20 darf niemand gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören – in diesem Fall wird dies gegenüber den Schweizer Männern verletzt, da diese unter Androhung von Konsequenzen gezwungen werden der Vereinigung Armee anzugehören.
Doch da die Verweigerung der in den Artikeln 23 und 21 erwähnten Rechte offensichtlich durch das exklusive Recht, nicht dem Militärverein angehören zu müssen, kompensiert wird, hat wohl alles schon seine Richtigkeit. Und überhaupt geht es, wie sich kürzlich mal jemand im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative geäussert hat, nun langsam wirklich zu weit mit den sich ständig ausweitenden Menschenrechten!

Hört man sich bei den Befürwortern der Durchsetzungsinitative ein bisschen um, so erfährt man, dass abgesehen davon, dass Unschuldigen eh keine Ungemach droht, Ausländer sich auch längst hätten einbürgern lassen können. Und dass sie das nur deshalb nicht tun, weil sie sich vor dem Militärdienst drücken wollen. Und dass wer nicht bereit sei im Notfall Blut für die Schweiz zu vergiessen, nun mal nicht wie ein Schweizer behandelt werden könne.

Das stimmt schon, wenn die Ausländer den Schweizer Pflichten nicht nachkommen, dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen genau wie auch jeder Schweizer bei Pflichtverletzung mit Konsequenzen zu rechnen hat. Dass die Ausländer nicht Militärdienst leisten dürfen, spielt hier keine Rolle, denn sie könnten, weil sie müssten, wenn sie Schweizer werden würden, wenn sie wollten.
Und im Moment bestehen diese Konsequenzen eben aus dem Verbot zu wählen und in Zukunft im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in besonderem Masse aus einer kompromisslosen Abschiebung1.

Bloss, dass Schweizer Männer, die sich vor derselben Pflicht drücken (die Unfähigen und die Memmen also), weder Stimmverlust noch Landesverweis fürchten müssen. Bei ihnen ist es mit einem Wehrpflichtersatz getan.
Und Frauen müssen gar nicht erst ins Militär2 und brauchen wie die Ausländer auch keinen Wehrpflichtersatz zu zahlen. Ergo haben Ausländerinnen exakt die gleichen Pflichten wie die Schweizerinnen, aber nicht die gleichen Rechte – was, wie mir scheint, irgendwie nicht ganz koscher ist3.
Witziges Detail nebenbei: Während Frauen und Männer in der Schweiz vor dem Gesetz nicht wirklich gleich sind, es sei hier als Beispiel nur die Wehrpflicht angeführt, sind männliche und weibliche Ausländer in der Schweiz vor dem Gesetz zumindest im diesen einen Punkt gleicher, ergo einen Schritt voraus.

Wieso verlangen wir eigentlich nicht von jedem, der nicht Militärdienst leistet, den Wehrpflichtersatz? Egal ob Mann oder Frau oder Schweizer oder Ausländer. Zu diesem Wehrpflichtersatz müsste – schliesslich geht es beim Militär um die Bereitschaft Blut zu vergiessen – natürlich auch noch eine Blutspende-Pflicht hinzu kommen!4

Okay, das nahm jetzt eine selbst für mich überraschende Wendung.

An einem Ast sägen

Gestern bin ich mit Ava (5 Jahre) an diesem Plakat vorbei gelaufen und sie fand, dass der Mann schon ein bisschen blöd sei.
Und gerade jetzt, als ich die erste Zeile tippe, kam sie, schaute sie und bemerkte trocken, dass er es noch immer auf der falschen Seite mache.

Mir gab das zu denken. Ava weiss nicht, worum es bei der Abstimmung geht, nichtsdestotrotz hat sie eine sehr deutliche Meinung dazu, welches die richtige Entscheidung ist. Ich bin mir nicht sicher, ob das okay ist.

Das Problem ist nämlich auch, dass sich beide Seiten mit einer solchen Grafik bewerben lassen können.
Hier benutzen sie die Gegner der Erbschaftssteuer und versuchen damit zu suggerieren, dass man sich mit der Annahme der Initiative der Existenzgrundlage beraube – wohl weil dann alle reichen Leute und Firmen das Land verlassen werden, was natürlich schlecht für die Schweizer Wirtschaft wäre.
Auch die Befürworter der Erbschaftssteuer hätten die Grafik benutzen können um damit zu veranschaulichen, dass man sich mit der Ablehnung der Existenzgrundlage beraube – wohl weil so auch weiterhin Unmengen an Geld am Fiskus vorbeifliesse und dadurch lebenswichtige Aufgaben des Staates nicht erfüllt werden können. (Wahrscheinlich wäre den Befürwortern allerdings mit einer Grafik besser gedient gewesen, wo der Sägen-Mann auf der richtigen Seite steht und der Ast und die Früchte über ausländischem Boden hängen.)

Während ich das schreibe, fällt mir auf, wie stark das Bild ist. Wenn ich versuche die andere Strategie zu skizzieren, sehe ich mich noch immer wieder unweigerlich auf der falschen Seite. Ich komme fast nicht los von der Metaphorik – was aber nicht heisst, dass sie deshalb besser für die Gegner der Erbschaftssteuer passe, denn das tut sie nicht. Hier gilt, wer zuerst kommt, malt zuerst. Das Bild passt nämlich eigentlich überhaupt nicht als Illustration dieser Initiative, denn die Gegner monieren (völlig zurecht), dass man mit der Erbschaftssteuer versuche den Schweizern eine weitere Steuer auf zu pfropfen (was allerdings nicht zwangsläufig schlecht sein muss). Und sowas illustrieren sie, indem etwas abgeschnitten wird? Ist doch irgendwie widersinnig!

Ein Bild von einem überladenen Weihnachtsbaum, der zu kippen droht, wäre da doch eigentlich wesentlich passender gewesen.
Und die Befürworter hätten gekontert, dass sie mit der zusätzlichen Kugel den Baum wieder ins Gleichgewicht zu bringen versuchen.

Und wenn man schon unbedingt das Bild eines Astes bemüht, der abgesägt werden muss, dann müsste es ehrlicherweise einer zwischen zwei Bäumen sein, von dem man nicht weiss, zu welchem er eigentlich gehört. Auf welche Seite der Schnittstelle sollte man sich da stellen?

ZweiBaume