Nehmen wir ganz hypothetisch mal an, dass die Wahrscheinlichkeit, dass selbstfahrende Autos in einem ausschliesslich selbstfahrenden Strassenverkehr in einen Unfall verwickelt werden, eine Million mal kleiner ist, als wenn Menschen am Steuer sitzen.
Nehmen wir weiter an – und das wird wohl etwas weniger hypothetisch sein -, dass man sich einfach nicht darauf einigen kann, wer für die Entscheidungen der künstlichen Intelligenz die (finanzielle) Verantwortung tragen soll.
- Randnotiz: Die Frage, wer für die Fehler der künstlichen Intelligenzen (finanziell) gerade stehen muss, würde sich doch eigentlich gar nicht erst stellen, wenn wir dem Speziesismus nicht nachhängen und die AIs für ihre Arbeit fair bezahlen würden. Oder sehe ich das falsch? Dann könnten sie nämlich selbst für die von ihnen verursachten Schäden aufkommen. (Und wenn sie fürchten, dass sie womöglich mehr Schaden anrichten als sie sich leisten können, dann müssten sie sich eben eine Versicherung zulegen.
-> Aktennotiz: Versicherungsgesellschaft für AIs gründen!
)- Randnotiz zur Randnotiz: Wer stand eigentlich anno dazumal für die Fehler eines Sklaven (finanziell) gerade? Doch wohl der Besitzer des Sklaven, oder? Ich frage mich aber, ob sich diese Antwort nicht vielleicht mehr dem Umstand verdankt, dass wir den Leuten, die Menschen besitzen, eins auswischen wollen, und dass wir dabei vielleicht ausser Acht lassen, dass das vielleicht gar nicht wirklich gerechtfertigt ist. Ich meine, wenn der Schaden nicht im Auftrag des Ausbeuters entstand, dann kann man ihn doch dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. Man könnte den Besitzer bestenfalls dafür büssen, dass er seiner Sorgfaltspflicht, den Sklaven an einer kurzen Leine zu halten nicht zur Genüge nachgekommen ist.
- Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz: Der Sklave im obigen Beispiel, der seinem Besitzer einen finanziellen Schaden eingebrockt hat, wird wahrscheinlich später mit Prügel bestraft worden sein, welche aus einer ökonomisch-juristischen Perspektive traditionell höher ausgefallen sein wird als der entstandene Schaden es erwarten lassen würde.
- Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz: Wie rechnet man eigentlich Strafen um? Wieviel ist eine Busse von 100 Franken in Gefängnistagen? Das kriegt man noch hin mit den Tagessätzen, doch wieviel ist es in Peitschenhieben oder in Stunden am Pranger oder in Therapie?
- Anhang zur Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz nach Berücksichtigung der Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz: Gibt es eigentlich für einen Sklaven eine andere Strafe als die Kapitalstrafe (darunter verstehe ich – hoffentlich korrekt – körperliche Strafen)? Ich meine Gefängnis macht nicht viel Sinn, weil Sklaverei ja bereits eine Art von Gefangenschaft ist – und Einzelhaft geht dann schon wieder in Richtung Kapitalstrafe. Bussen sind auch nicht wirklich sinnvoll, wo der Besitzer ohnehin schon über das Hab und Gut seines Besitzes verfügen kann.
- Randnotiz zur Randnotiz zur Randnotiz: Der Sklave im obigen Beispiel, der seinem Besitzer einen finanziellen Schaden eingebrockt hat, wird wahrscheinlich später mit Prügel bestraft worden sein, welche aus einer ökonomisch-juristischen Perspektive traditionell höher ausgefallen sein wird als der entstandene Schaden es erwarten lassen würde.
- Schluss mit den Randnotizen: Um hier noch weiter zu kommen, müssten wir uns wohl zuerst vertieft mit dem Sklavenrecht in all seinen Ausprägungen auseinandersetzen. Das lassen lieber bleiben, obwohl ich vermute, dass man aus dessen Schwächen durchaus Lektionen zu unserer rechtlichen Handhabung mit der künstlichen Intelligenz ziehen könnte.
- Randnotiz zur Randnotiz: Wer stand eigentlich anno dazumal für die Fehler eines Sklaven (finanziell) gerade? Doch wohl der Besitzer des Sklaven, oder? Ich frage mich aber, ob sich diese Antwort nicht vielleicht mehr dem Umstand verdankt, dass wir den Leuten, die Menschen besitzen, eins auswischen wollen, und dass wir dabei vielleicht ausser Acht lassen, dass das vielleicht gar nicht wirklich gerechtfertigt ist. Ich meine, wenn der Schaden nicht im Auftrag des Ausbeuters entstand, dann kann man ihn doch dafür nicht zur Rechenschaft ziehen. Man könnte den Besitzer bestenfalls dafür büssen, dass er seiner Sorgfaltspflicht, den Sklaven an einer kurzen Leine zu halten nicht zur Genüge nachgekommen ist.
Wie gesagt, wir haben hier hypothetisch einen Weg gefunden wie sich Unfälle im Strassenverkehr mega senken lassen. Wir haben aber leider keine Ahnung, wer für den kümmerlichen Rest zur Verantwortung gezogen werden soll.
Wir stehen nun also angesichts dieser Tatsachen vor der Entscheidung, ob wir per sofort selbstfahrende Autos nicht nur erlauben, sondern menschlichen Lenker gänzlich verbieten sollen und dadurch innert 10 Jahren nach WHO Schätzung 13’236’646 Menschenleben retten werden, wobei wir – wie gesagt – aber nicht wissen, wen wir bei den 13 verbliebenen Verkehrstoten ins Gefängnis stecken sollen.
Ist die Vorstellung, dass die ±13 Schuldigen, wer immer diese auch sein mögen, ungestraft davon kommen, wirklich so schlimm? Ist der Gedanke wirklich so absurd, dass die entstandenen Schäden von der öffentlichen Hand beglichen werden? Insbesondere, wenn uns das Wissen um die Schuldigen über 13 Millionen Menschenleben in 10 Jahren kosten würde?
Was könnten diese 13 Fälle konkret sein? Beispielsweise solche, wo das Auto in eine Situation gerät, in der es nicht entscheiden muss, ob es jemanden umfahren soll, sondern wen es umfahren soll, weil alle möglichen Handlungsoptionen notwendigerweise mindestens ein Opfer zur Folge haben werden.
Situationen also, wo sich der Tod nicht aus dieser Gleichung entfernen lässt. Und jung gegen alt, gesund gegen krank, klug gegen dumm oder blond gegen brünett auszuspielen, kann zwar unter Umständen ein für die Allgemeinheit besseres Ergebnis liefern, nichtsdestotrotz ist die Lösung immer unbefriedigend.
Doch was, wenn eins der potentiellen Opfer ein Katholik ist? Und das andere ein Atheist?
- Spontane Frage an professionelle Gläubige (wie Priester oder Götter): Wessen Tod ist ein grösserer Verlust für die Gesellschaft? Der eines Gläubigen oder der eines Atheisten? (Und wird und darf sich die Antwort vom Priester und seinem Gott unterscheiden?)
Hier liegt die Sache auf einmal ganz anders. Weil zumindest aus der Sicht des Gläubigen noch mindestens ein weiteres Leben in der Gleichung auftaucht: Das jenseitige.
Damit haben wir es mit zwei Personen zu tun, von deren drei Leben zwei in Gefahr sind.
- Varianten von Lebensgefahr im Strassenverkehr: Wir haben es mit zwei Personen (ein Atheist mit einem dem diesseitigen Leben und ein Gläubiger mit einem diesseitigen und einem potentiellen jenseitigen Leben) und einer Situation zu tun, wo unausweichlich eine der beiden Personen sterben muss.
Interessanterweise lässt das zwei Lösungen zu:- Eine der beiden Personen verliert das diesseitige Leben.
- Der Gläubige geht mit dem Teufel einen Pakt ein, wodurch er sein jenseitiges Leben verliert, aber beiden das diesseitige rettet.
Wie gesagt, die Technik stösst hier an ihre Grenzen. Sie kann die Zahl solcher Fälle senken, aber wohl nie völlig beseitigen. Hier könnten aber die Religionen einsetzen. Sie können zwar keine Wunder bewirken, dafür aber die Opfer von selbstfahrenden Autos per Dekret zu Märtyrern erklären und schwuppdiwupp heilig sprechen. Damit wäre zwar kein diesseitiges Leben gerettet, dafür aber ein vorher ungewisses jenseitiges. Und auf das kommt es ihnen zufolge schliesslich an, oder?
(Eine passende Begründung dafür zu finden, überlasse ich jeder Religion selbst. Meines Wissens schätzen es aber die meisten Götter, wenn jemand sein Leben opfert um das Leben eines anderen zu retten…1.)
Und der administrative Aufwand für die Kirchen sollte überschaubar sein: innerhalb von 10 Jahren wären das statistisch ungefähr 4 für Christen, 3 für Muslime, 2 für Hindus und 1 für Buddhisten.
Und wenn die Kirchen nicht mitziehen, dann werden wir sie verklagen!
Sie machen sich damit nämlich unmittelbar der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Es läge hier nämlich in ihrer Macht das ewige Leben eines Menschen zu retten. Dass es weder eine unsterbliche Seele, noch ein Leben nach dem Tod gibt, spielt hier keine Rolle, der Vorsatz ein Leben, das man für real hält, nicht zu retten, obwohl es ein leichtes wäre, es zu tun, ist da. Und das ist unethisch und strafbar.
Wahrlich, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein.
Matthäus 18:18
Jetzt aber im Ernst: Wie viel Leid im Jenseits haben die Kirchen (allen voran die katholische) wissentlich nicht verhindert, indem sie nicht einfach ALLE Menschen heilig gesprochen und ihnen damit einen direkten Weg in den Himmel ermöglicht haben?
Dafür müsste man die Kirchen verklagen… Ich frage mich, wie sie sich verteidigen würden…
Da die Internet-Verbindung nicht immer zuverlässig ist und man den Glauben eines potentiellen Verkehrsopfers nicht schnell genug von Facebook & Co abrufen kann, wird empfohlen religiöse Symbole im Strassenverkehr immer gut sichtbar zu tragen.
- Nun ja, zumindest wenn es um das Leben eines Mitgläubigen geht. Bei Andersgläubigen ist man eher angehalten aktive Sterbehilfe aufdrängen… ↵