Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten

Pascal Voggenhuber ist ein bekanntes Medium, das es mit seinem Auftritt am Medialitätskongresses irgendwie ins SkeptisCH geschafft hat, den Podcast der Schweizer Skeptiker. Wenig überraschend gelang es ihm nicht wirklich die Skepsis von Marko Kovic und Tobias Füchslin auszuräumen, sondern bestätigte vielmehr in ihren Augen alle Indizien, die in Richtung Cold Reading deuten.

Soweit so gut.

Nun hat aber die Anwaltskanzlei Hauser Partners, welche die Interessen des Giger Verlags und damit auch deren Autor Pascal Voggenhuber vertritt, den Skeptikern einen gepfefferten Brief geschrieben mit der Aufforderung alle Beiträge über Pascal Voggenhuber von der Webseite zu löschen.

Im Beitrag Wenn ein «Medium» zu weltlichen Mitteln greift: Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten nimmt Marko Kovic dazu Stellung und entkräftet die Vorwürfe, resp. bietet – wo angebracht – eine entsprechende Änderung an.

Was mich an dieser Sache aber am meisten fasziniert, ist die Position von Hauser Partners, die tatsächlich ein Medium vertreten, weil dessen Glaubwürdigkeit in Frage gestellt wird – ohne dabei die Fähigkeit überhaupt sauber belegen zu können.
Was die machen, ist also im Grunde folgendes: „Unser Mandant behauptet mit Toten sprechen zu können und wir schützen ihn vor jedem, der behauptet, dass er es nicht kann. Völlig ungeachtet dessen, ob er es kann oder nicht.“

Kann man ein Medium als Klienten haben, wenn man nicht an Übersinnliches glaubt?
Wie fühlt sich sowas wohl an?

„Recht ist der Wille zur Gerechtigkeit“ Gustav Radbruch
Gefunden auf der Homepage von Hauser Partners

6 Antworten auf „Pascal Voggenhuber droht «Skeptiker Schweiz» mit rechtlichen Schritten“

  1. Also irgendwie hätte ich von einem richtigen Medium eine etwas elegantere Methode als einen Anwalt erwartet. Ich meine, schliesslich steht ihm das ganze Totenreich zur Verfügung.
    Zumindest ein paar intime Details über Marko und Tobias hätten den Schreiben schon beigefügt sein können.

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