Die finsteren Absichten der Linken!

Mit der 1:12-Initiative will die Linke,
dass künftig der Staat per Lohndiktat in die Unternehmen eingreift.

Toni Brunner auf der Webseite http://www.1-12-nein.ch/ (die es heute nicht mehr gibt)

Dass der Staat in die Lohnpolitik eingreift, ist also prinzipiell schlecht? Würden dann aber nicht auch Mindestlohn, Kündigungsfristen und obligatorische Versicherungen verdammungswürdige Diktate des Staates darstellen?

Ich schätze, so einfach ist das nicht. Die Frage ist nicht, ob man die Freiheit der Unternehmen beschneiden dürfen soll, sondern bis zu welchem Grad es zugunsten anderer Faktoren tolerierbar ist. Und da gehen die Meinungen eben etwas auseinander.
Man sollte aber darob nicht vergessen, dass alle Seiten sich eine starke Wirtschaft wünschen und Wege zu kennen glauben, die genau für eine solche förderlich sind. Und alle haben auch plausible Argumente, welche von vielen geteilt werden. Aber eben nicht von allen. Und so offensichtlich, wie die Gegner eine Idee zum Scheitern verurteilt sehen, ist sie nicht zum Scheitern verurteilt.
Alle Ideen, die ernsthaft diskutiert werden, sind eigentlich mehrheitsfähig. Und wenn sie scheitern, dann war das nicht absehbar. Selbst dann nicht, wenn die Gegner laut verkünden, dass sie genau das vorausgesagt haben. Sie haben nämlich mit der gleichen Inbrunst auch ganz andere Untergänge vorausgesagt, die sich jedoch nicht eingestellt haben.

Wie gesagt, die Sache ist nicht ganz so einfach. Schliesslich finden sich auch im rechten Lager einzelne Leute, die sich für die Initiative einsetzen. Ich denke da beispielsweise an die kleine Facebook-Grupp namens SVP für 1:12.

Was lernen wir draus?

Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch, was man den politischen Gegnern als Motive unterstellt. Wenn man die Position einer Partei hören will, dann soll man sich deren Argumente anhören. Und nicht die Interpretation ihrer Gegner. Macht das nicht irgendwie Sinn?
Wenn eine Partei verkündet, dass sie für eine bestimmte Sache einsteht, dann suggeriert sie, dass ihre Gegner gegen diese sind. Doch dem braucht nicht so zu sein. In manchen Dingen sind sich nun mal alle einig. Und wenn sich alle in einer Sache einig sind, dann kann man sie der Fairness halber getrost weglassen.

Daher plädiere ich für folgende in der Verfassung verankerten Bestimmungen für den Wahlkämpfe:

  1. Es ist verboten zu erklären, was die Gegenseite (insgeheim) will.
  2. Es ist verboten zu erwähnen, dass Arbeitsplätze gefährdet werden.

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