finstere Absichten

Selbst wenn die Verfasser von Gesetzestexten ganz finstere Absichten haben. Es sind nicht sie, welche die Gesetze dann umsetzen werden. Und es sind auch nicht sie, die beurteilen werden, ob die Gesetze richtig umgesetzt wurden.
Die Richter, die das beurteilen werden, werden sich nicht nur nach dem richten, was im Gesetz steht, sondern auch nach dem, wie die Verfasser es uns schmackhaft gemacht haben.
Und wenn Absicht und Augenwischerei auseinanderklaffen, dann gilt die Augenwischerei.

Das nennt sich Gewaltenteilung.

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