Blasphemie

§261 des Strafgesetzbuchs:
„Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.“

Wenn die Evolution wirklich, wie die Kreationisten immer beteuern, auch nur ein Glaube ist, dann machen sich diese bei ihrem Versuch, diese aus der Welt zu tilgen, strafbar nach Art 261 StGB. Allein schon ihre Lügen und Falschaussagen erfüllen völlig den Tatbestand. Was sich die Kreationisten unter der Evolution vorstellen und zu widerlegen versuchen, ist nämlich lediglich eine naive und erbärmliche Karikatur derselben.
Sie haben eine völlig falsche Vorstellung von der Evolution und glauben dennoch beurteilen zu können, dass sie einerseits falsch ist und andererseits in der Schule relativiert werden sollte. Andererseits haben sie eigentlich schon recht, dass ihre Evolutionstheorie falsch ist. Bloss, dass man leider draus nicht auf den Status der echten schliessen kann.

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