Xundheit!

Manche Leute niesen, andere etwas häufiger. Und spätestens nach dem 5. Haptschi wird das „Xundheit!“-Wünschen natürlich lästig. Also ist man geneigt einen „Xundheits!“-Wunsch gleich für den ganzen Tag gelten zu lassen. Das ist an sich okay, hat aber seine Grenzen. Einen solchen Wunsch gleich auf einen ganzen Monat auszuweiten, birgt nämlich gewisse Probleme. Womöglich geht einem der andere nämlich mit der Zeit dermassen auf den Keks, dass man ihm statt der „Xundheit!“ lieber die Pest auf den Hals wünscht.
Während also nix zu sagen im schlimmsten Fall als unhöflich interpretiert werden kann, besteht beim kumulativen Vorauswunsch die akute Gefahr des dreisten Lügens. Und zumindest aus moralischer Hinsicht ist ersteres dem zweiten absolut und notwendigerweise vorzuziehen.
Andererseits hat der Nieser mit dem Dank zum „Xundheit“-Wunsch eine Art Vertrag abgeschlossen, dass er nun aber endlich gesund und ruhig sein würde. Und ein erneutes Niesen kommt daher einem Vertragsbruch gleich, der im Extremfall gar vor dem Bundesgericht landen kann.
Es empfiehlt sich daher sowohl aus moralischer als auch aus rechtlicher Sicht, keine „Xundheits!“-Wünsche für mehr als 42 Stunden zu akzeptieren.